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Dienstrechtsreform, Familienzuschlag, Zentraler IT-Dienstleister, BLB u.a.

Spitzengespräch gemäß § 72 Landesbeamtengesetz

Potsdam.

Am 30.04.2008 fand o.g. Spitzengespräch zwischen den Vertretern der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes und den Vertretern der Ministerien statt. Schwerpunkte waren u. a.

Stand der Dienstrechtsreform/ Föderalismus

Innenminister Schönbohm informierte, dass die Eckpunkte des Lenkungsausschusses (liegen den Kreisgruppen vor) im Kabinett beraten wurden. Dabei werden nicht alle Änderungsvorschläge in dieser Legislaturperiode umgesetzt. Vielmehr geht es der Landesregierung darum, Prioritäten zu setzen.
So werden schwerpunktmäßig das Landesbeamtengesetz sowie die Verordnungen zum Laufbahnrecht, zum Arbeitszeitrecht, zum Urlaubsrecht und zur Dienstbefreiung verändert.
Zielsetzung ist, dass das so geänderte Landesbeamtengesetz zum 01.04.2009 in Kraft tritt.
Innenminister Schönbohm sicherte zu, dass die Gewerkschaften in die Erarbeitung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen einbezogen werden.

Die Forderungen der GdP, das Personalvertretungsrecht unabhängig von der Föderalismusdiskussion zu behandeln und in der Frage der Verlängerung der Lebensarbeitszeit die Vorschläge der GdP aufzugreifen, wurden insoweit berücksichtigt, dass beide Punkte erst in der nächsten Legislaturperiode zur Diskussion stehen werden.
    -> GdP – wir bleiben am Ball!

Familienzuschlag für das 3. und weitere Kinder

Der Staatssekretär im Finanzministerium berichtete, dass Brandenburg im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens rückwirkend zum 01.01.2007 das Kindergeld für jedes 3. und weitere Kind um 50,00 € erhöhen wird. (GdP berichtete)

Das Gesetzesvorhaben soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Damit wird eine weitere Forderung der GdP, in deren Rahmen auch Gerichtsverfahren unterstützt wurden, endlich umgesetzt.


Zentraler IT-Dienstleister

Innenminister Schönbohm informierte, dass zu diesem Punkt jetzt Übereinstimmung mit dem MdF erzielt wurde. Man will zunächst mit der Rechtsform eines Landesbetriebes beginnen und diesen später ggf. in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umwandeln.
Der landeseigene Betrieb soll zukünftig 400 Planstellen umfassen; Umsetzung bis Ende 2012.
Derzeit sind 720 Kolleginnen und Kollegen im IT-Bereich beschäftigt. Die 320 verbleibenden Stellen sollen mit einem KW-Vermerk ebenfalls an den Landesbetrieb überführt werden.

Am 08.07.2008 wird sich das Kabinett mit einer entsprechenden Vorlage befassen. Danach sind die jeweiligen Ressorts gefordert, die fachliche Umsetzung vorzunehmen.

Die GdP hat mit Nachdruck auf ihre Position zu dieser Problematik aufmerksam gemacht. Wir vertreten konsequent die Auffassung, dass alle IT-Bereiche, die aus Sicherheits- und polizeilichen Aspekten zu betrachten sind, beim ZDPol verbleiben müssen.
Ein Gutachten zur Evaluierung des IT-Bereiches des ZDPol bestätigt die Auffassung der GdP.

Andreas Schuster wies in diesem Zusammenhang auf die bereits seit 4 Jahren geführten Gespräche mit dem Innenministerium hin. Innenminister Schönbohm machte deutlich, dass ein funktionierender IT-Bereich für ihn eine Art Lebensversicherung darstellt.

Stand Entwicklung BLB

Der Geschäftsführer des BLB betonte, dass die Niederlassung des BLB aufgelöst und in regionale Bau- und Serviceleitungen überführt wurde, um die Arbeit vor Ort zu stärken.
Der Stufenplan zur Überführung der landeseigenen Immobilien sowie der in diesen Bereichen beschäftigten Kolleginnen und Kollegen musste deutlich gestreckt werden. Besonders problematisch gestaltet sich der Prozess der Personalübernahme. Er betrachtet dies als einen sehr schwierigen Überzeugungsprozess.

Aussage des Finanzministeriums:

Kein Personal, kein Service!

Auf Anfrage der GdP erklärte das Finanzministerium, dass es nicht beabsichtigt ist, eine generelle Gebührenpflicht für Parkgebühren zu erheben. Dies heißt im Klartext: Unsere Kolleginnen und Kollegen können auch weiterhin kostenfrei bei den Polizeieinrichtungen und Behörden parken. Ebenso bewirken günstige Miet- oder Pachtverträge für Kantinen keinen geldwerten Vorteil, der entsprechend zu versteuern wäre.
In der Personalfrage verdeutlichte die GdP, dass es bei der Überleitung der Kolleginnen und Kollegen in den landeseigenen Betrieb jeweils Einzelfallentscheidungen geben wird, und wir diesen Prozess sehr kritisch begleiten werden.


Abschließend machte Innenminister Schönbohm auf aktuelle Änderungen bei beamtenrechtlichen Vorschriften aufmerksam. Aus Sicht der Polizei wurden hier Änderungen der Laufbahnverordnung und der Arbeitszeitverordnung benannt.

Beim letztgenannten Punkt (Arbeitszeitverordnung) verweisen wir auf unsere Informationen unter Aktionen und bitten um eure Mitarbeit.

Euer GdP-Team


Das Flugblatt kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.
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