Bekleidungspauschale steigt auf 250 €
Das Bekleidungsgeld war seit der Einführung 2002 nicht mehr angepasst worden. Um die steigenden Preise zu kompensieren, hatte die GdP hatte seit Längerem eine entsprechende Erhöhung der Pauschale gefordert.
Nach der gestrigen Entscheidung stehen den Kolleginnen und Kollegen nun 100 € pro Jahr mehr zur Verfügung, um sich mit neuen Uniformteilen und weiterer Ausrüstung einzudecken. Die Erstausstattung bleibt weiterhin kostenfrei. Die Anspargrenze, bis zu der das jährliche Budget über die Jahresgrenze hinweg angespart werden kann, wurde auch von 450 € auf 500 € erhöht.