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Besoldung in Brandenburg über 11 Jahre hinweg verfassungswidrig

Eklatanter Vertrauensmissbrauch

Im Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung versucht die Landesregierung, die nun bestätigte verfassungswidrige Besoldung in den Jahren 2004 – 2014 zu bereinigen und mit einer „Billigvariante“ einen Großteil der Beamtinnen und Beamte in Brandenburg von einer Entschädigung auszuschließen.

Letzte Woche erst haben wir über die Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich informiert und begrüßt, dass eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme angekündigt wurde.

Auch dass der Gesetzentwurf im Nu mit Aufforderung zur Stellungnahme übersendet wurde, haben wir sehr begrüßt. Wir dachten, dass mit einer schnellen Gesetzesänderung ein Zeichen der Wertschätzung in Richtung der Beamtinnen und Beamten in Brandenburg gesetzt werden sollte.

Was wir dann aber in dem insgesamt über 100 Seiten umfassenden Gesetzesentwurf lesen mussten, macht uns schlicht fassungslos. Still und heimlich wird im Artikel 5 (Nachzahlungsgesetz) die verfassungswidrige Besoldung über einen Zeitraum von 11 Jahren „bereinigt“.
Zwar bestätigt die Landesregierung jetzt selbst, was wir schon lange angezählt haben:

Im Zeitraum von 2004 bis 2014 war die Besoldung in Brandenburg verfassungswidrig.

Allerdings wird der Personenkreis, der eine Nachzahlung für dieses Unrecht erhalten soll, stark eingegrenzt. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass nur Beamte eine Nachzahlung erhalten, die

1. Klage oder Widerspruch eingelegt haben,
2. diese/r sich ganz konkret auf eine nicht amtsangemessene Alimentation bezieht und
3. dies für jedes Haushaltsjahr gemacht wurde.

Nach Rechnung der Landesregierung bleiben so von ca. 30.000 Beamtinnen und Beamte im Land Brandenburg nur etwa 300 (!) Anspruchsberechtigte übrig.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die nach Treu und Glauben davon ausgegangen sind, dass ihr Arbeitgeber sich verfassungskonform verhält, gehen somit leer aus. Im Einzelfall sind das einige Tausend Euro pro Person.

Wir haben seit dem ersten Urteil zur amtsangemessenen Alimentation aus 2015 immer wieder die Landesregierung aufgefordert, dieses Problem anzugehen, sich mit uns an den Tisch zu setzen und eine gemeinsame Lösung zu finden. Auf unser letztes Schreiben Anfang des Jahres haben wir weder von unserem Ministerpräsidenten, noch von Innen- und Finanzminister eine Reaktion bekommen. Auch Nachfragen blieben unbeantwortet. Verwiesen wurde lediglich darauf, dass man auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts warte. Bei dem Umfang des Gesetzentwurfs liegt es nahe, dass dieser seit geraumer Zeit fertig in einer Schublade lag.

Ein offener, vertrauensvoller Umgang sieht anders aus!

Auch die Anhebung der Besoldung um 0,5 % in diesem und nächsten Jahr lässt sich kaum mit Wertschätzung begründen. Fakt ist, dass die Besoldung in Brandenburg immer noch an der Verfassungswidrigkeit kratzt und diese „großzügige“ Erhöhung nur die vom Bundesverfassungsgericht festgesetzte Mindestbesoldung hergestellt hat.

Wir fordern:
1. Die Abtrennung des Artikel 5 in ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren. Die schnelle Umsetzung der Tarifübernahme ist zu begrüßen, aber nicht zu dem Preis, dass hier im Schnellverfahren ein so weitreichendes Unrecht vom Tisch gefegt wird.
2. Die Aufnahme von Gesprächen mit uns, um über eine für alle vertretbare Lösung und Verfahrensweise zu verhandeln.
3. Die Anhebung der Brandenburger Besoldung auf ein Niveau, dessen Verfassungsmäßigkeit nicht jedes Jahr aufs Neue vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden muss.

Von uns Polizisten wird Rechtstreue erwartet – Wir erwarten diese auch von unserer Landesregierung!
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