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Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss

Während an der Fachhochschule bei der Vorstellung der Berufsorganisationen den Neuankömmlingen noch erklärt wurde, was die Aufgaben und der Nutzen von Gewerkschaften sind, ging im Landtag die Gewerkschaftsarbeit parallel weiter. Zur Anhörung zum Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften war die GdP als Sachverständige geladen.

In dem Gesetz werden letzte rechtliche Regelungen auf den Weg gebracht, um die im letzten Jahr erreichten Ergebnisse zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes umzusetzen. U.a. die Stellenhebungen, die durch das Anheben des Eingangsamtes auf A8 notwendig werden, Regelungen zur freien Heilfürsorge und die Erweiterung der Möglichkeit zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit um ein Jahr.

Großer Kritikpunkt ist die geplante Absenkung der Mindestversorgung bei vorzeitiger Pensionierung auf eigenen Antrag. Dies kritisierte auch der GdP Landesvorsitzende Andreas Schuster in seinem Redebeitrag scharf.

Insgesamt wurde aus den Beiträgen der Anzuhörenden deutlich, dass in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes der Konkurrenzdruck aufgrund des Föderalismus steigt und die Nachwuchsgewinnung immer problematischer wird.

Die Umsetzung der Maßnahmen aus unserer ersten Verhandlung zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes 2017, ist fast abgeschlossen. Dies kann aber nur ein erster Schritt in einem fortlaufenden Prozess sein, der den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes zukunftsfähig macht.

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