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Die Freie Heilfürsorge kommt!

Informationsveranstaltungen von Gewerkschaft der Polizei und Signal-Iduna

Potsdam.

In den Verhandlungen zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes - insbesondere im Polizeibereich - haben wir es als Gewerkschaft der Polizei erreicht, dass die Freie Heilfürsorge wieder eingeführt wird. Das heißt für die Kolleginnen und Kollegen, die seit dem 01.01.1997 die Heilfürsorge mit einer Zuzahlung von 1,4 % hatten, diese 1,4 % zum 01.01.2019 entfallen . Die Kolleginnen und Kollegen in der Beihilfe haben vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 die Wechselmöglichkeit in das System der Freien Heilfürsorge.

Änderung des Landesbeamtengesetzes erforderlich

Als Grundvoraussetzung muss das Landesbeamtengesetz durch den Landtag geändert werden; hier konkret der Paragraf 114. Wir haben als GdP zum Entwurf des entsprechenden Änderungsgesetzes unsere Stellungnahme abgegeben. Das geänderte Landesbeamtengesetz soll nun noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Gleichzeitig hatte das Innenministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, wo auch die Gewerkschaft der Polizei die Möglichkeit hatte, sich entsprechend einzubringen.

Es wird nach der Gesetzesverabschiedung im Intranet der Polizei ein Forum zu den häufig gestellten Fragen zum Wechsel in die Freie Heilfürsorge geben. Dabei wurden die Erfahrungen des Landes Niedersachen genutzt, wo der Wechsel in die Heilfürsorge mit Zuzahlung (1,6 % !) 2017 vollzogen wurde.
Dieser Fragenkatalog mit kurzen Antworten wird mit den eingehenden Fragen unserer Kolleginnen und Kollegen ständig aktualisiert. Gleichzeitig wurde ein Merkblatt für Vollzugsbeamte erarbeitet, das voraussichtlich mit der Bezüge-Mitteilung nach der Gesetzesänderung jedem persönlich zugesandt wird. Darin werden die wesentlichen Änderungen beim freiwilligen Wechsel in die Freie Heilfürsorge erläutert. Wichtig ist die Empfehlung des Abschlusses einer Anwartschaftsversicherung, der anspruchsberechtigte Personenkreis wird benannt, das Widerrufsrecht erläutert und es werden allgemeine Informationen zur Heilfürsorge gegeben.

Entsprechende Erklärungen zum Wechsel in die Freie Heilfürsorge und notwendige Formulare werden ebenfalls im Intranet per Download zur Verfügung gestellt und sind dann bei der personalführenden Stelle (Stab 3) abzugeben.

Das Innenministerium hat in enger Zusammenarbeit mit uns seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist der Landtag gefordert, das Gesetz zu verabschieden.

Wir wollen informieren!

Gemeinsam mit unserem Partner, der Signal-Iduna Versicherung, wird die Gewerkschaft der Polizei an 4 Standorten Informationsveranstaltungen durchführen.

  • 14.06.2018 Nord in Oranienburg,
  • 03.07.2018 Süd im Radisson Blu Hotel in Cottbus,
  • 05.07.2018 West in Potsdam,
  • Ost 30.08.2018 in Frankfurt (O)

Wir werden das System der Freien Heilfürsorge erläutern, einen Vergleich zwischen Heilfürsorge und Beihilfe darstellen und drängende Fragen beantworten.

Wichtig ist jedoch, dass jede Kollegin und jeder Kollege, die der von der Beihilfe in die Freie Heilfürsorge wechseln will, zu seiner Versicherung, egal wo er versichert ist, gehen sollte, um sich nochmals individuell insbesondere über die finanziellen Auswirkungen zu beraten. Der Systemwechsel ist relativ einfach und unbürokratisch. Aber jeder ist für sich selbst gefordert, seine persönliche Entscheidung zu treffen. Dabei sollte nicht vorrangig der finanzielle Aspekt im Vordergrund stehen. Es geht um unsere, es geht um eure Gesundheit. Wir haben mit der Landesregierung ein sehr gutes Angebot ausgehandelt. Die Entscheidung liegt bei euch. Sollte Beratungsbedarf bestehen, stehen wir an eurer Seite, u.a. mit diesen 4 Veranstaltungen.

Unabhängig davon hat die Signal-Iduna Versicherung ihren großen Vorteil, in der Fläche des Landes präsent zu sein, genutzt und für unsere Kolleginnen und Kollegen - losgelöst von deren Bindung an eine Versicherung - Beratungsstellen eingerichtet.

Kontaktaufnahme leicht gemacht (klick hier)

Euer GdP Team
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