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GdP Initiativen

Dienstvereinbarungen mit dem Innnenministerium abgeschlossen

Heute wurden mit der „Dienstvereinbarung zum Umgang mit Konflikten, Mobbing und sexueller Belästigung in der Polizei“ und der „Dienstvereinbarung zur Finanzierung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte“ gleich zwei Vereinbarungen zwischen dem Ministerium des Innern und für Kommunales und dem Polizei-Hauptpersonalrat unterschrieben, die auf Initiative der GdP entstanden sind.

Mit der „Dienstvereinbarung zum Umgang mit Konflikten, Mobbing und sexueller Belästigung in der Polizei“ wird die bestehende DV „Mobbing“ nicht nur um die Tatbestände Konflikte und sexuelle Belästigung ergänzt. Nunmehr werden auch Instrumente wie je eine Konfliktberaterin u n d ein Konfliktberater je Dienststelle (gem. § 6 PersVG) im Nebenamt sowie eine Hauptamtlich besetzte Konfliktberatungsstelle beim Zentraldienst der Polizei eingerichtet. Weiterhin wird die Rolle der Vorgesetzten deutlicher als bisher hervorgehoben. Auch das Verfahren zur Lösung von Konflikten sowie die Überprüfung der Nachhaltigkeit von durchgeführten Maßnahmen wird mit der neuen DV klarer geregelt.
Die „Dienstvereinbarung zur Finanzierung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte“ ist beinhaltet die Umsetzung der im Ergebnis der Verhandlungen zur Steigerung der Attraktivität des ÖD ausgehandelten Mittel für das Gesundheitsmanagement. Demnach stehen allen Dienststellen der Polizei (auch hier wieder gem. § 6 PersVG) pro Jahr je Mitarbeiterin und Mitarbeiter 50,- € zur Verfügung. Und das für die nächsten 5 Jahre.

Mit der DV wird nun geregelt, dass in den Dienststellen Maßnahmekommissionen gebildet werden, die über Maßnahmen (bis 10.000 €) für ihren Bereich selbst entscheiden können. Vorschläge zu Projekten (über 10.000 €) leiten die Kommissionen zur Entscheidung an die Projektkommission beim MIK weiter. Alle Kommissionen setzen sich aus je einem Vertreter der jeweiligen Dienststelle, je einem Vertreter des zuständigen Personalrates sowie je einem Vertreter aus dem Bereich Gesundheitsmanagement zusammen.

Vorschläge zu Maßnahmen und Projekten können beginnend ab 2019 von allen „Organisationseinheiten“ in der Polizei an die jeweilige Maßnahmekommissionen gerichtet werden. Mit Organisationseinheiten sind in diesem Zusammenhang alle dienstorganisatorischen Zusammenschlüsse von mehreren Bediensteten gemeint. (z.Bp. Dienstgruppen, Kommissariate, Stabsbereiche, Sachgebiete oder -bereiche, Gruppen oder Züge innerhalb einer EHU, …) Als Vorschläge ist grundsätzlich alles erwünscht, was der Gesunderhaltung unserer Kolleginnen und Kollegen dient.

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