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Zulage für Bereitschaftspolizei kann nun ausgezahlt werden

Änderung der Erschwerniszulagenverordnung beschlossen

Am Freitag teilten Innen- und Finanzministerium mit, dass man sich über die Änderung der EZulV geeinigt habe. Damit steht der Auszahlung der Bepo-Zulage nichts mehr im Weg.

Teil des Ergebnisses der Verhandlungen zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes war die Einführung einer Zulage für die Bereitschaftspolizei in Höhe von 60 Euro pro Monat ab dem 01.01.2018. Bevor jedoch die Auszahlung erfolgen konnte, mussten erst die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Mit der jetzt in beiden betroffenen Ressorts abgestimmten Änderung der Erschwerniszulagenverordnung steht der (rückwirkenden) Auszahlung seitens der ZBB nichts mehr im Wege und sollte in den nächsten Monaten erfolgen.

Der Grund für die Verzögerung waren Unstimmigkeiten bei der Erhöhung der Zulage für besondere polizeiliche Einsätze. Im ersten Entwurf war vorgesehen, die Zulage lediglich für die Beamtinnen und Beamte des SEK zu erhöhen und damit eine Abstufung innerhalb der Spezialeinheiten einzuführen. Wir haben als GdP deutlich gemacht, dass wir eine solche Zersplitterung für nicht sachgerecht halten.

Der neue Verordnungstext sieht nun eine Erhöhung der Zulage auf 300 € vor, bleibt aber bei dem gleichen Kreis der Anspruchsberechtigten, der bereits in der EZulV festgeschrieben ist.

Die GdP begrüßt es sehr, dass in dieser Problematik ein Umdenken erzielt werden konnte, und so eine Auf- und Abwertung der unterschiedlichen Bereiche verhindert wurde.

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