Zulage für Bereitschaftspolizei kann nun ausgezahlt werden
Änderung der Erschwerniszulagenverordnung beschlossen
Der Grund für die Verzögerung waren Unstimmigkeiten bei der Erhöhung der Zulage für besondere polizeiliche Einsätze. Im ersten Entwurf war vorgesehen, die Zulage lediglich für die Beamtinnen und Beamte des SEK zu erhöhen und damit eine Abstufung innerhalb der Spezialeinheiten einzuführen. Wir haben als GdP deutlich gemacht, dass wir eine solche Zersplitterung für nicht sachgerecht halten.
Der neue Verordnungstext sieht nun eine Erhöhung der Zulage auf 300 € vor, bleibt aber bei dem gleichen Kreis der Anspruchsberechtigten, der bereits in der EZulV festgeschrieben ist.
Die GdP begrüßt es sehr, dass in dieser Problematik ein Umdenken erzielt werden konnte, und so eine Auf- und Abwertung der unterschiedlichen Bereiche verhindert wurde.