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Verhandlungen über die Erhöhung der Attraktivität im öffentlichen Dienst abgeschlossen

Einigung mit der Landesregierung erzielt!

Heute früh kurz nach 2.00 Uhr war es soweit. Nach vielen Stunden mit harten Verhandlungen wurden von allen Gewerkschaften und der Landesregierung die Ergebnisse unterschrieben. Wir konnten als Gewerkschaft der Polizei unsere wesentlichen Kernforderungen durchsetzen.

Mit den von GdP und GEW Mitte 2016 für gescheitert erklärten Verhandlungen zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes begannen 1 1/2 Jahre, in denen wir durch Demos, Mahnwachen und unzähligen Gesprächen Druck auf die Landesregierung ausgeübt haben, um endlich spürbare Verbesserungen für den Polizeibereich durchzusetzen.

Gestern gab es nun die finalen Verhandlungen, in denen konkrete Maßnahmen und Umsetzungszeiträume vereinbart wurden.

Zu den wichtigsten Ergebnissen:

Für die GdP:

  • Freie Heilfürsorge für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Beamten ab dem 01.01.2019 auf freiwilliger Basis
        → Wegfall der Zuzahlung von 1,4 %
            → Prüfung der Kosten für ältere Kolleginnen und Kollegen bei Wechsel in die Heilfürsorge (Abschluss einer Anwartschaftsversicherung) und ggf. Gespräche über einen Ausgleich für die Kolleginnen und Kollegen, die aus Kostengründen (Wechsel) in der Beihilfe bleiben.

    • Zahlung einer monatlichen Zulage für die Bereitschaftspolizei ab dem 01.01.2018 in Höhe von 60 €
    → Keine Anrechnung auf andere Zulagen
        → Bundesweit haben wir damit die beste Regelung. Bisher gibt es nur in Sachsen eine Zulage für die Bereitschaftspolizei in Höhe von 40 € monatlich.

    • Ab dem 01.01.2019 wird für den mittleren Polizeivollzugsdienst das Eingangsamt A 8 eingeführt.
        → Zum gleichen Zeitpunkt werden die ca. 320 Kolleginnen und Kollegen von A 7 auf A 8 angehoben; zzgl. der Absolventen FHPol m.D. 2018

    • Der Innenminister sicherte zu, mit dem Präsidenten der Fachhochschule ein Gespräch zu führen (im Beisein der GdP), um die Möglichkeit einer Einführung eines Fernstudiums an der Fachhochschule (mit mindestens 200 Aufsteigern) zum 01.01.2019 zu erörtern.

    • Einführung eines Gesundheitsfonds in Höhe von 50 € pro Beschäftigter
        → Die Ressorts (z. B. MIK) entscheiden eigenständig über die Verwendung der hierfür zugewiesenen Haushaltsmittel.

    • Abschluss einer Dienstvereinbarung über den P-HPR zur Absicherung von Dienstsport für die Verwaltung einschl. Tarifbeschäftigte, für die Erweiterung der Vorsorgekuren oder für sonstige gesundheitserhaltende Maßnahmen in den jeweiligen Organisationsbereichen möglich.

    • Beibehaltung der 900 Beförderungsmöglichkeiten jährlich

    Vorschläge des Finanzministers zu Beginn der Verhandlungen für die Polizei:

    1. Einführung der Heilfürsorge mit 1,4 % Eigenbeteiligung 2. Einführung einer Zulage für die Bereitschaftspolizei von 50 € zum 01.01.2019
    3. Absichtserklärung der Landesregierung zur Einführung des Eingangsamtes A 8 ohne Benennung eines Zeitpunktes
    4. Festhalten an den Stellenplanobergrenzen
    5. Keine Erweiterung des Aufstiegs wegen fehlender Kapazitäten der Fachhochschule
    6. Keine zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten
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