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GdP zur aktuellen Debatte in Kenia Koalition zur Erweiterung von Befugnissen der Polizei

Einsatz von Bodycams in Wohnungen muss offen diskutiert werden

Die Gewerkschaft der Polizei Brandenburg steht einer flächendeckenden Einführung von Bodycams positiv gegenüber. Unter dem Aspekt ansteigender Zahlen bei Gewalt gegen Polizeibeamt:innen und Rettungskräften sollte der Einsatz von Bodycams und erweiterte Befugnisse noch einmal neu diskutiert werden. Damit befürwortet die Gewerkschaft den von Innenminister Stübgen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes hinsichtlich ausgeweiteter Befugnisse der Polizei etwa im Falle häuslicher Gewalt.

Eine moderne Polizei braucht umfassende Eingriffsbefugnisse, um den aktuellen Kriminalitätsentwicklungen effektiv sowohl in der Gefahrenabwehr als auch in der Strafverfolgung begegnen zu können.
Eine Debatte zurückzuhalten, nur weil sie nicht im Koalitionsvertrag steht, ist angesichts der aktuellen Ereignisse nicht angemessen.

Anita Kirsten, GdP-Landesvorsitzende: „Mit dem Einsatz von Bodycams in Fällen häuslicher Gewalt schützen wir nicht nur die jeweiligen bedrohten Personen - wie etwa Frauen und Kinder - sondern auch unsere Kolleginnen und Kollegen, die zunehmend einem alarmierenden Anstieg von tätlichen Übergriffen ausgesetzt sind. Ein Abwägen zwischen dem hohen Schutzgut die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13) auf der einen Seite und der Bedrohungs- und Gefahrenlage für Schutzbedürftige sowie der Einsatzkräfte auf der anderen Seite ist notwendig. Wir plädieren hier ganz klar für die Schaffung der rechtlichen Grundlage für den Einsatz der Bodycams im Wohnraum unter bestimmten klar definierten Voraussetzungen.“

Eine Bodycam wird sicherlich nicht alle Gefahren, die der Polizeiberuf mit sich bringt, verhindern, kann jedoch zur Entschärfung der Situation und als Beweismittel zur Aufklärung eines Sachverhaltes beitragen. Am Beispiel anderer Bundesländer kann man erkennen, dass sich mit politischem Willen auch gute und wichtige Argumente durchsetzen lassen.

In vielen Bundesländern ist der Einsatz von Bodycams bereits getestet. Es gibt ausreichende Studien dazu. Es spricht nichts dagegen, sich jetzt mit den zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Bodycams in Brandenburg auseinanderzusetzen.
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