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Frist läuft ab!

Wechsel in die Freie Heilfürsorge

Kolleginnen und Kollegen, die sich noch nicht für einen Wechsel in die bzw. Verbleib in der Freie(n) Heilfürsorge entschieden haben, sollten dieses schnellstmöglich tun. Die Frist für die Antragstellung Wechsel von der Beihilfe in die freie Heilfürsorge läuft am 31.12.2019 ab.

Landesbeamtengesetz Brandenburg

§ 114 Absatz 4: Der Wechsel in die Freie Heilfürsorge kann vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 beantragt werden. Der Wechsel erfolgt zum 1. des Folgemonats. Soweit die Aussage im Landesbeamtengesetz.

In den innerbehördlichen Regelungen wird auf eine 5-wöchige Bearbeitungsfrist hingewiesen.

Bindend ist jedoch das Gesetz. Also können Anträge noch bis zum 31.12.2019 bei der personalführenden Stelle der jeweiligen Behörde eingereicht werden. Wichtig; es zählt der Eingang des Antrages. Dann wird der Wechsel zum 1. des der Beantragung folgenden Monats vorgenommen.

Dringende Empfehlung für alle Unentschiedenen:

Schnellstmöglich entscheiden; Anträge am besten sofort einreichen. Dabei sollte sichergestellt sein, dass man den Eingang des Antrages bei der personalführenden Stelle ggf. nachweisen kann. Eine Abgabe am 31.12.2019 ist theoretisch möglich, jedoch trägt man selbst das Risiko, sollte man an dem Tag niemanden mehr erreichen. Auch sollte man der Verwaltung die erforderliche Zeit geben, den Antrag noch im Jahr 2019 bearbeiten zu können.

Problematik laufende Behandlungen:

Laufende Behandlungen sollten zum 31.12.2019 beendet/abgerechnet werden. Die Fortführung der Behandlung kann zum 01.01.2020 – dann unter den Bedingungen der Freien Heilfürsorge – neu verschrieben werden. Problematisch ist dieses jedoch bei Zahnersatzbehandlungen. Dort tragen die Betroffenen das Risiko, ab 01.01.2020 erhebliche Zuzahlungen vornehmen zu müssen.

Ein Erfolg der GdP

Die Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge hat die Gewerkschaft der Polizei im Jahr 2017 erkämpft. 2018 haben wir Informationsveranstaltungen für alle interessierten Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. Siehe auch unsere Infos zum Thema Heilfürsorge. Unser Partner - die Signal-Iduna - hält ein dichtes Netz an Beratungsstellen vor, an die man sich für eine Beratung zum Wechsel aus der Privaten Krankenversicherung in die Heilfürsorge wenden kann. Eine Übersicht findet ihr hier.

Euer GdP Team

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