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Überarbeitung Erschwerniszulagenverordnung

Erhöhung Zulage Spezialeinheiten & Spezialkräfte

Mit Schreiben vom 13.04.2018 haben wir unseren Finanzminister Christian Görke aufgefordert, die Erschwerniszulage für den Bereich SE/SK auf 400 € monatlich zu erhöhen, um so wettbewerbsfähig zur GSG 9 zu sein, die am Standort Berlin massiv aufgestockt wird.

Der Konkurrenzdruck zur GSG 9 der Bundespolizei ist durch die Nähe zu Berlin gerade für Brandenburg sehr hoch. Die Kollegen erhalten dort nicht nur die deutlich höhere Besoldung des Bundes, sondern zusätzlich auch eine Zulage, die mit 500 € mehr als doppelt so hoch ist, als derzeit in Brandenburg.
Im Wettbewerb und hochspezialisierten Kolleginnen und Kollegen der Spezialeinheiten und Spezialkräfte kann sich das Land Brandenburg einen hinteren Platz im Bundesvergleich nicht leisten.

Die Aufstockung und Nachbesetzung der Gruppen des SEK und MEK ist schon seit längerem ein Problem, das wir in der Polizei in Brandenburg haben. Zum einen müssen geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, die die körperlichen und psychischen Anforderungen erfüllen, zum anderen ist die derzeitige Erschwerniszulage nur ein geringer Anreiz, sich für einen Bereich zu entscheiden, der hohe Belastungen und Gefahrensituationen mit sich bringt.

Die deutliche Erhöhung der Erschwerniszulage auf 400 € für die Kolleginnen und Kollegen der Spezialeinheiten und Spezialkräfte würde der hohen Ausbildungs-, Trainings- und Einsatzbelastungen Rechnung tragen, den Konkurrenzdruck zur GSG 9 verringern und sich positiv auf die Bewerberlage zur Verstärkung von SEK/MEK innerhalb des Polizeipräsidiums auswirken.

Zulage Bereitschaftspolizei

Im November wurde in der Vereinbarung zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes die Einführung einer Zulage für die Bereitschaftspolizei ab dem 01.01.2018 festgeschrieben. Damit konnte die GdP für Brandenburg eine Regelung erstreiten, die bundesweit führend ist.

Bisher wird diese Zulage noch nicht ausgezahlt, da zuerst die Erschwerniszulagenverordnung geändert werden muss. Erst dann kann die ZBB den Betrag für die Berechtigten anweisen. Wir haben den Hinweis bekommen, dass dies nun sehr zeitnah erfolgen soll. Natürlich wird die Zulage rückwirkend ab dem 01.01.2018 ausgezahlt.

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