Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie-Rückschritte verhindern
EuroCOP informiert
Auf seiner Tagung in Luxemburg am 9. Juni 2008 hat der Rat der EU Wirtschafts- und Sozialminister sich auf einen Kompromiss für die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie geeinigt.
Wird der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form angenommen, wird erstmals in der EU Geschichte das Schutzniveau von Arbeitnehmern gesenkt.
EuroCOP und EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) werden sich gegen diese Verschlechterungen einsetzen.
Die Gewerkschaft der Polizei ist Mitglied von EuroCOP
Das Flugblatt kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden
- Der Entwurf führt eine Definition für inaktive Bereitschaftszeit ein. Damit können Arbeitnehmer verpflichtet werden, am Arbeitsplatz zu sein, ohne dass diese Zeit als Arbeitszeit bewertet wird.
- Die Möglichkeit, durch Einzelverträge die maximale Wochenarbeitszeit über 48 Stunden hinaus auszudehnen (sog. Opt-out), bleibt erhalten.
- Der Referenzrahmen für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit wird von 4 auf 12 Monate ausgedehnt.
- Verschlechtert den Schutz von Arbeitnehmern vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch lange Arbeitszeiten
- Führt zu einer Verschlechterung des allgemeinen Schutzniveaus ohne entsprechende Absicherungen
- Stellt in keiner Weise einen vernünftigen Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit dar.
Wird der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form angenommen, wird erstmals in der EU Geschichte das Schutzniveau von Arbeitnehmern gesenkt.
EuroCOP und EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) werden sich gegen diese Verschlechterungen einsetzen.
Die Gewerkschaft der Polizei ist Mitglied von EuroCOP
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