GdP Seniorenausweis
Bei Pensionären sieht’s etwas anders aus. In einigen Bundesländern und beim Bund z.B. können Pensionäre bei ihrer ehemaligen Behörde die Ausstellung eines Pensionärsausweises beantragen, der in aller Regel auf einem Papier (Karton) ausgedruckt wird.
Wir haben uns dazu entscheiden, unseren Pensionären und Pensionärinnen, Rentnern und Rentnerinnen aber auch den Hinterbliebenen einen GdP-Seniorenausweis anzubieten. Es gibt zwar viele Vergünstigungen, wie z.B. im öffentlichen Personennahverkehr, bei kulturellen Veranstaltungen, wie Theater- oder Museumsbesuch für diesen Personenkreis. Ob der GdP-Seniorenausweis dazu geeignet ist, diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, wird sich in der Praxis zeigen müssen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass der GdP-Seniorenausweis als Ersatz für den GdP-Mitgliedsausweis ausgestellt wird. Wer also noch keinen Mitgliedsausweis der GdP besitzt und der Seniorengruppe angehört, kann wählen zwischen Mitgliedsausweis oder Seniorenausweis. Diejenigen, die bereits einen Mitgliedsausweis besitzen und der Seniorengruppe angehören, können den neuen Seniorenausweis auch beantragen.
Der Mitgliedsausweis ist in diesem Fall mit dem Antrag zurück zu senden. Die OSG wird den Mitgliedsausweis fachgerecht entsorgen. Neben dem auszufüllenden Antrag wird zusätzlich ein Lichtbild benötigt.
Das Antragsformular für den GdP-Seniorenausweis kann hier aufgerufen werden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist mit einem Lichtbild an die Organisations- und Service Gesellschaft zu senden.