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Bundesjustizminister legt ersten Gesetzentwurf vor

Gewalt gegen Polizisten soll eigener Straftatbestand werden

Nach langen Ankündigungen hat Bundesjustizminister Heiko Maas kurz vor Weihnachten einen ersten Gesetzentwurf zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ vorgelegt. Damit wird endlich die jahrelange Forderung der GdP erfüllt, härter gegen Gewalt gegen Polizisten durchzugreifen.

Beschimpft, bespuckt, angegriffen - im tagtäglichen Dienst sind unsere Kolleginnen und Kollegen vielen Formen von Gewalt ausgesetzt. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung nun endlich handelt und ihre Beamten vor solchen Übergriffen schützten will.
Andreas Schuster, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Brandenburg:
„Anfeindungen und körperliche Gewalt gehören für unsere Kolleginnen und Kollegen leider zum Tagesgeschäft. Wir sind froh, dass unsere Forderungen nach einem eigenen Straftatbestand und härteren Strafen erfüllt werden. Es ist dringend notwendig, dass der Polizei für ihre teilweise sehr schwierige Arbeit wieder mehr Respekt entgegengebracht wird. Ein Angriff auf unsere Kolleginnen und Kollegen ist ein Angriff auf den Staat und an diesem Punkt muss der Staat hinter seinen Beamten stehen.“
So soll nach dem Gesetzentwurf in einem eigenständigen Paragrafen im StGB Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte ein selbstständiger Straftatbestand werden. Außerdem soll zukünftig Gewalt nicht nur wie bisher bei Vollstreckungshandlungen, sondern auch bei Vornahme allgemeiner Diensthandlungen unter Strafe gestellt werden. Der Strafrahmen wird mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren deutlich erhöht und die Regelbeispiele für besonders schwere Fälle erweitert. Diese neuen Regelungen erstrecken sich auch auf Vollstreckungsbeamten gleichgesetzte Personen - Angriffe auf Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste sind heutzutage leider genauso wenig die Ausnahme wie bei der Polizei.
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