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Besondere Schutzpflicht für Polizei in der Corona-Pandemie

Bei Corona-Impfung auch Polizistinnen und Polizisten vorziehen!

Die GdP fordert, dass auch Polizistinnen und Polizisten bei der Corona-Impfung in der Priorität aufrücken sollen - analog zu Erzieherinnen und Erziehern sowie den Lehrkräften!

Die auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 10.02.2021 getätigte Ankündigung der Kanzlerin, Jens Spahn möge das Vorziehen von Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften prüfen, begrüßen wir. Für diese Berufsgruppe sieht die Kanzlerin eine "besondere Schutzpflicht", da es hier nicht immer möglich sei, den notwendigen Abstand zu halten.

Genau diese Schutzpflicht sehen wir jedoch auch für unsere Kolleginnen und Kollegen. Auch als Polizistin oder Polizist ist es nicht immer möglich, den notwendigen Abstand einzuhalten, vor allem weil man immer wieder im Bürgerkontakt steht und etwa die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie durchsetzen muss. Oft genug hat man dabei auch mit sogenannten Corona-Leugnern zu tun. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen hier bestmöglich geschützt werden und daher muss die besondere Schutzpflicht auch für Polizistinnen und Polizisten anerkannt werden.
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