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Kabinett stimmt Entwurf zum Besoldungsanpassungsgesetz zu

Nachzahlungsgesetz wird nicht abgekoppelt

Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am gestrigen Dienstag dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung zugestimmt. Es gab weder Änderungen im Bereich des Nachzahlungsgesetzes, in dem die verfassungswidrige Besoldung „geheilt“ werden soll, noch konnte man sich dazu durchringen, diesen Artikel vom Besoldungsanpassungsgesetz abzutrennen und gesondert zu beraten.

Vergangene Woche hatten wir nach einer Beratungsrunde mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über den DGB den Finanzminister um ein klärendes Gespräch zu dem Gesetzentwurf gebeten. Dieses Gespräch fand am Freitag, den 21.04.2017, zwischen Minister Görke und dem DGB statt. Ein weiteres Gespräch auf Arbeitsebene folgte am Montag dieser Woche mit der zuständigen Abteilung des Finanzministeriums und Vertretern der Gewerkschaften. Parallel dazu haben wir auch intensive Gespräche mit unserem Innenminister geführt.

Nichtsdestotrotz hat das Kabinett gestern dem Gesetzentwurf zugestimmt. Damit geht es nun in die parlamentarische Befassung. Die erste Lesung wird in der Plenarwoche Mitte Mai auf der Tagesordnung stehen, darauf folgt die Beratung im zuständigen Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Die abschließende Abstimmung im Landtag könnte dann Ende Juni stattfinden.

In der nächsten Woche werden wir die Thematik noch einmal intensiv in den Sitzungen des geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes, des Landesbezirksvorstandes und natürlich im Anschluss an unseren außerordentlichen Landesdelegiertentag am 05. Mai 2017 diskutieren und über unser weiteres Vorgehen beraten. Innenminister Karl-Heinz Schröter hat uns seine Teilnahme an der Sitzung des geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes nächste Woche zugesagt.

Wir halten euch auf dem Laufenden.
Euer GdP-Team
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