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Plenardebatte zum Besoldungs-/Nachzahlungsgesetz

Landtag überweist Gesetzentwurf in die Ausschüsse

Am 17/5/2017 wurde im Landtag mit der ersten Lesung des „Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg“ erstmalig öffentlich über das Nachzahlungsgesetz debattiert. Auch die GdP war mit etwa 30 Kolleginnen und Kollegen vor Ort, um die Diskussion live mitzuverfolgen.

Im Nachzahlungsgesetz (Artikel 5 des Besoldungsanpassungsgesetzes) will die Landesregierung die verfassungswidrige Besoldung von 2004 – 2014 in einer „Billigvariante“, in der nur die ca. 300 Widerspruchs- und Klageführer entschädigt werden, bereinigen. Der Rest der etwa 30.00 Beamtinnen und Beamte im Land Brandenburg geht leer aus.
Unter folgenden Links könnt ihr euch die einzelnen Redebeiträge des Finanzministers und der Fraktionen ansehen und euch ein eigenes Bild über die Argumente der Politiker machen.

Der Gesetzentwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen (Haushalt- und Innenausschuss). Für die dortige Anhörung ist die GdP bereits als Sachverständige geladen. Wir werden auch dort sehr deutlich machen, dass die von der Landesregierung vorgelegte Sparvariante mit uns nicht zu machen ist.

Alle Infos zum Nachzahlungsgesetz findet ihr hier:

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