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Landtag berät zur Corona-Sonderzahlung für aktive Beamte

GdP fordert Sonderzahlung auch für Pensionäre

Keine Nullrunde für Versorgungsempfänger

Die GdP Brandenburg fordert, die Corona-Prämie auch für die Versorgungsempfänger:innen. Am Mittwoch und Donnerstag wird sich der Landtag mit der Auszahlung der Corona-Sonderzahlung an aktive Brandenburger Beamt:innen befassen. Hierbei müssen unbedingt auch die Versorgungsempfänger:innen miteinbezogen werden.

Diese Forderung hatte die Gewerkschaft der Polizei bereits Mitte Dezember in einem Schreiben an die Finanzministerin gestellt.
Versorgungsempfänger:innen sind ebenso von der hohen Inflationsrate betroffen. Ohne eine finanzielle Kompensation für den Zeitraum bis Dezember 2022 stünden sie für eine unverhältnismäßig lange Zeit ohne einen Inflationsausgleich da.

Jörg Göhring, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Brandenburg: „Sollten die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger hier nicht miteinbezogen werden, kommt das einer Nullrunde gleich und das ist vor dem Hintergrund der Inflationsrate von 5,3 % nicht hinnehmbar.“

Deshalb fordert die GdP für den Zeitraum bis zur nächsten linearen Erhöhung zum 1. Dezember 2022 einen entsprechenden Ausgleich. Die Corona Sonderzahlung ist hierfür sehr geeignet. Schließlich ist diese in erster Linie eine kompensatorische Einmalzahlung für die 14 Monate, in denen keine prozentuale Erhöhung der Grundgehälter vorgesehen ist. Für Versorgungsempfänger:innen schlägt die GdP in Anlehnung an den Versorgungssatz von 71,75 Prozent eine Einmalzahlung in Höhe von 70 Prozent von 1.300 Euro vor.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass lediglich die Versorgungsempfänger:innen die Sonderzahlung erhalten, die zum Stichtag 29.11.2021 im aktiven Dienst standen und in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 mindestens für einen Tag Anspruch auf Besoldung hatten.

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