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GdP als Sachverständige geladen

Anhörung zum Brandenburger Polizeigesetz

Quellen-TKÜ, Schleierfahndung, elektronische Fußfessel, Bodycams - in der heutigen Anhörung zum Polizeigesetz vertraten die angehörten Sachverständigen höchst unterschiedliche Meinungen zu Verfassungsmäßigkeit, technische Umsetzbarkeit oder Verhältnismäßigkeit. 

Im der zweiten Jahreshälfte des vergangenen Jahres wurden einige Gesetzesentwürfe zum Brandenburger Polizeigesetz vorgestellt. Nach sehr strittigen Diskussionen - besonders zwischen den Regierungsparteien – wurde im Herbst dann ein abgespeckter Entwurf der Landesregierung und ein Entwurf der CDU-Fraktion vom Landtag in den Innenausschuss verwiesen.

In einer Expertenanhörung, die am 09. Januar 2019 stattfand, sollten die noch offenen Streitpunkte von externen Sachverständigen bewertet werden. Insgesamt waren neun Anzuhörende geladen, darunter Rechtsexperten für die Bereiche Polizei- und Ordnungsrecht, Vertreter der Polizei – darunter Klaus Kandt, Polizeipräsident in Berlin a.D. und auch die GdP war als Sachverständige geladen.

So vielfältig die beruflichen Hintergründe der Anzuhörenden, so unterschiedlich war auch ihre Bewertung der beiden Gesetzesentwürfe. Bemängelt wurden die Vorverlagerung der Strafbarkeit und ein zu ungenauer Gefahrenbegriff. Durch diese würde unverhältnismäßig in die Grundrechte eingegriffen und dem Bürger sei unklar, ab welchem Punkt strafbares Handeln beginnt.

Bei der Bodycam wurde strittig diskutiert, wie die das Recht auf Einsichtnahme für Bürger sichergestellt wird, ob Polizei die Aufbewahrung des Videomaterials wahrnehmen kann und ob das Pre-Recording datenschutzrechtlich bedenklich ist. Eine zentrale Frage war für den Einsatzbereich die Unterscheidung zwischen dem öffentlich zugänglichen Raum und dem erweiterten Wohnraumbegriffs nach §13 GG. Einen Einsatz in privaten Wohnungen schlossen alle Rechtsexperten kategorisch aus.

Zur Schleierfahndung wurde auf der einen Seite die Meinung vertreten, dass diese Europarechtlich unzulässig sei, da sie zu unbestimmt sei und dadurch Maßnahmen, die die Wirkung von systematischen Grenzkontrollen entfalten, erfolgen könnten. Auf der anderen Seite wurde die Erweiterung der 30km-Zone auf das ganze Land begrüßt und dargelegt, dass Bayern bereits so verfahre und dies von Landesverfassungsgericht bestätigt wurde.

Die elektronische Fußfessel für Gefährder war von Beginn an ein großer Streitpunkt zwischen den Regierungsparteien. Hier gab es sehr unterschiedliche Einschätzungen zur Verhältnismäßigkeit und zur Wirksamkeit dieser Maßnahme. Der Eingriff, der weit im Vorfeld einer Straftat erfolgt und dass Kontakt- und Begleitpersonen betroffen sein könnten, sei verfassungsrechtlich bedenklich.

Auch zur Quellen-TKÜ gab es nach der Anhörung mehr Fragen als Antworten. Während Jörg Göhring für die GdP darlegte, wie wichtig dieses Instrument für die Polizei sei und dass diese nicht nur im Terrorismusbereich eingesetzt werden muss, sondern auch auf den Bereich der organisierten Kriminalität ausgeweitet werden sollte, hinterfragten andere Verfassungsmäßigkeit und die technische Umsetzbarkeit. So sei es begrüßenswert, dass im Gesetz die Überwachung auf die laufende Kommunikation beschränkt werde, dies bedeute aber auch, dass ohne Ausspähen der technischen Voraussetzungen auf dem Zielgerät – was damit untersagt werde - die Quellen-TKÜ überhaupt nicht eingesetzt werden könnte. Ein großer Kritikpunkt war die Problematik, ob der Staat Sicherheitslücken für sich nutzen dürfe, ohne sie den Herstellern zu melden und dadurch mehr Sicherheit für die Bürger herzustellen.

Weitere Diskussionspunkte waren die heimliche Wohnungsdurchsuchung, die Verlängerung von Speicherzeiten und die Aufenthaltsge- und –verbote.

Am 7. März wird der Innenausschuss abschließend über die Gesetzesentwürfe beraten. Wir sind gespannt, welche Änderungen noch kommen werden. Für uns ist wichtig, dass wir als Polizei durch effektive und zeitgemäße Instrumente in die Lage versetzt werden, die Aufgaben und Erwartungen, die an uns gerichtet werden, erfüllen zu können. Dabei muss Maß und Mitte gefunden werden.

Euer GdP-Team

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