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Entschädigungszahlungen

Umsetzung des Urteils zur Altersdiskriminierenden Besoldung

Entscheidung liegt nun beim Finanzminister

Potsdam.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu einem Verfahren aus Hessen liegt nunmehr vor; es wurde seitens des zuständigen Referats im Finanzministerium geprüft und dem Minister zur Entscheidung vorgelegt.

Bevor die ZBB für jeden Widerspruchsführer den individuellen Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung ermitteln und die Zahlungen vornehmen kann, war - so das Finanzministerium - das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu einem vergleichbaren Verfahren in Hessen abzuwarten. Dieses sollte geprüft und dann entschieden werden.

siehe auch Info vom 9. Juni 2017

Das Urteil liegt uns und auch dem MdF vor. Es wurde im Ministerium geprüft und der Hausleitung des Finanzministeriums vorgelegt. Diese muss jetzt entscheiden, dass die Entschädigungszahlungen entsprechend des Urteils des BVerwG nun auch in Brandenburg vorgenommen werden. Allzu lange dürfte dies nicht mehr dauern.

Wir bleiben dran.

Euer GdP Team
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