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GdP Forderung erfüllt!

Vorsorgekuren für Polizeibeamte in der Beihilfe

Neben der Einführung eines Übernahmeanspruchs von Schmerzensgeldforderungen wurde in der Änderung des Landesbeamtengesetzes Anfang Juli eine weitere wichtige Forderung der GdP erfüllt – die Gewährung von Vorsorgekuren für Polizeivollzugsbeamte in der Beihilfe.

Im nächsten Jahr wird es die Möglichkeit zum Wechsel in die freie Heilfürsorge geben. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen nach der Sommerpause im Landtag beschlossen werden. Aber auch für alle Kolleginnen und Kollegen, die weiter in der Beihilfe bleiben, konnten wie Verbesserungen durchsetzen. Bereits vor der Sommerpause hat der Landtag das erste Paket zur Änderung des Landesbeamtengesetzes beschlossen. Das Beteiligungsverfahren hierfür lief bereits seit April 2014.

In dieser Gesetzesänderung wurde die Forderung der GdP nach einer Ausweitung der Berechtigten von Vorsorgekuren aufgegriffen. Somit haben nun alle Polizeivollzugsbeamten die Möglichkeit, gesundheitsfördernde Vorsorgekuren in Anspruch zu nehmen.

Unsere Forderung, die Vorsorgekuren für alle Beschäftigen (auch im Verwaltungs- und Tarifbereich) zu öffnen, bleibt weiterhin bestehen.

Die GdP begrüßt es sehr, dass nun immerhin eine Gleichbehandlung unter den Polizeivollzugsbeamten hergestellt wurde und wir damit einen wichtigen Schritt im Gesundheitsmanagement vorangekommen sind.

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