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Besoldung kinderreicher Beamter und amtsangemessene Besoldung

Widerspruch noch 2020 einlegen!

Wie bereits am 7. August berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04.05.2020 die Besoldung von Beamtinnen und Beamten mit 3 oder mehr Kindern in NRW für verfassungswidrig zu niedrig erklärt. Die GdP hat daraufhin das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg in einem Schreiben um Prüfung gebeten, ob die Besoldung kinderreicher Beamtinnen und Beamten in Brandenburg durch diese Entscheidung betroffen ist.

Nach Antwort des Finanzministeriums wird diese sehr umfangreiche Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Um aber eventuelle Ansprüche zu sichern, sollten nun alle Kolleginnen und Kollegen mit 3 oder mehr Kindern in diesem Jahr noch Widerspruch einlegen!

Das gleiche gilt im Übrigen auch für die amtsangemessene Besoldung. Hier warten wir immer noch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Brandenburg. Deshalb: Denkt an euren Widerspruch zur amtsangemessenen Besoldung für 2020!

Musterwidersprüche findet ihr im Mitgliederbereich unserer Homepage unter Downloads --> Formulare/Vordrucke. Diese müssen ausgefüllt und unterzeichnet fristgerecht bei der ZBB eingehen. Der Unterzeichner selbst ist verantwortlich für den rechtzeitigen Eingang. (Hinweis: Eine Kopie des Widerspruchs für die persönlichen Akten erstellen!)

Die Mitarbeiter*innen der ZBB sind bemüht, euch die Eingangsbestätigung zeitnah zukommen zu lassen. Bitte habt jedoch Verständnis, wenn es aufgrund der zu erwartenden Fülle an Widersprüchen zu Verzögerungen kommen sollte.

Eure GdP
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