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ZENTRAB II bleibt!

Polizeipräsident Mörke spricht sich klar für den Erhalt von Zentrab II aus. Auch die Forderung der GdP nach der Einrichtung von sozialen Ansprechpartnern wird geprüft. Gute Schritte, um die Polizei zukunftsfähiger zu machen!

Unter der Überschrift „Zukunftsfähigkeit der Polizei – Erfolgsfaktor Familie“ fand am 27.06.2018 eine Konferenz des höheren Polizeivollzugs- und Verwaltungsdienstes statt.

Zitat aus der Rede von Jörg Göhring (stellv. Landesbezirksvorsitzender):
„Es wurde ZENTRAB II eingeführt. Hier erhalten Beschäftigte in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung z. B. flexible Gestaltungsmöglichkeiten in der Organisation ihres Dienstes.
Nur gerade hier erleben wir derzeit eine Neiddiskussion hinsichtlich dieser Gestaltungsmöglichkeiten und es wird überlegt, ZENTRAB II abzuschaffen und in die KKI einzugliedern. Das ist ein falsches Signal und führt zu sehr viel Unverständnis und Unmut der dort Beschäftigten.
Es wäre doch viel besser, wenn wir gemeinsam überlegen würden, wie die positiven Sozialaspekte von ZENTRAB II auch auf andere Dienstbereiche ausgeweitet werden können.“

In dieser Rede macht Jörg Göhring deutlich, dass sich die Gewerkschaft der Polizei nochmals auf ihrem Landesdelegiertentag mit großer Mehrheit für den Erhalt von ZENTRAB II ausgesprochen hat.

Es geht nicht darum zu sagen, was nicht geht und schon gar nicht Positives abzuschaffen, sondern zu überlegen, wie positive Sachen verallgemeinert werden können.

Nach dieser Rede hat der Polizeipräsident Mörke diese Initiative aufgegriffen und deutlich gemacht: ZENTRAB II bleibt!

Das Innenministerium griff einen weiteren wichtigen Punkt auf. Die GdP fordert seit vielen Jahren die Einführung von sozialen Ansprechpartnern in den Polizeidienststellen. Nachdem die Gleichstellungsbeauftragten über 2 Jahre hinweg dieses Thema vorangetrieben haben, wird nun durch das Ministerium geprüft, diese Ansprechpartner in allen 4 Direktionen durch externe Einstellungen umzusetzen. Auch das wäre ein wichtiger Erfolg der GdP Brandenburg durch die intensive Arbeit unserer Gleichstellungsbeauftragten.

Die Beibehaltung von ZENTRAB II und die Einführung sozialer Ansprechpartner sind wichtige Schritte, die zeigen, dass es ein Umdenken hinsichtlich familiärer Arbeitsteilung und gesellschaftlicher Akzeptanz auch in der Polizei gibt. Es wird immer schwieriger, die Betreuung eines Kindes oder die Pflege Angehöriger mit unserem Beruf zu vereinbaren. Dazu kommen noch Belastungen aus Schicht- und Bereitschaftsdienst, die Personalsituation sowie wachsende Anforderungen an die Dienstverrichtung. Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Polizeiberufes bedeuten, dass die begonnenen Schritte fortgesetzt werden müssen.

Euer GdP Team
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