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Konzeption für neuen Studiengang vorgestellt

„Masterstudiengang Kriminalistik“

Mit dem Landtagsbeschluss vom 02.02.2018 wurde eine Stärkung der kriminalpolizeilichen Aus- und Fortbildung gefordert. Diesem Ansinnen schloss sich die GdP an und beschloss auf ihrem Landesdelegiertentag 2018 einen Antrag zur Implementierung eines „Masterstudiengangs K“.

Am 15.01.2019 stellte die Fachhochschule der Polizei nun erstmals die bisherigen Überlegungen zum geplanten „Masterstudiengang Kriminalistik“ einem breiten Publikum aus Vertretern der Polizei, Staatsanwaltschaften, Hochschulen, Instituten, usw. vor.
Das derzeitige Studienkonzept mit 12 Modulen zeigt einen deutlichen fachlich-kriminalistischen Ansatz. Zielsetzung ist, den wachsenden Herausforderungen im Hinblick der Ermittlungsintensität u. –qualität in einem berufsbegleitenden Masterstudiengang entgegenzutreten.

Auch der GdP-Fachausschuss „Kriminalpolizei“ befasste sich mit der Einrichtung eines „Masterstudiengang K“. Der Fachausschuss begrüßt die Implementierung eines solchen Studiengangs und sieht darin die Chance, die Kriminalistik als Wissenschaft wieder zu etablieren und in den kommenden Jahren den durch Pensionierungen zu erwartenden Verlust von kriminalistischer Kompetenz kompensieren zu können. Das Angebot eines berufsbegleitenden Masterstudiengangs erhöht die Attraktivität des Berufsbildes der Kriminalbeamten in Brandenburg und sollte neben der Entwicklung fachlicher Führungskompetenz gezielt als Element der Personalentwicklung genutzt werden. Um Beamte der Kriminalpolizei für den Studiengang verwendungsorientiert zu werben, müssen aber die Zugangsvoraussetzungen und anschließenden Verwendungsmöglichkeiten klar definiert sein.

Die GdP unterstützt das Vorhaben eines „Masterstudiengang Kriminalistik“ und wir werden die weitere Ausgestaltung begleiten und uns aktiv einbringen.
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