Zum Inhalt wechseln

Nachzahlung für verzögerte Ost-West-Besoldung kommt – in Sachsen

Landesregierung und Gewerkschaften schließen Vereinbarung ab

Bereits bei der Problematik der verfassungswidrigen Besoldung hatte Sachsen eine Paketlösung mit den Gewerkschaften vereinbart und so eine Lösung für alle Landesbeamte geschaffen. Das sächsische Finanzministerium hat nun mit den Gewerkschaften eine Nachzahlung der verzögerten Besoldungsanpassung aus 2008 vereinbart – wieder für alle anstatt für wenige Widerspruchsführer.

Im Mai 2017 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung der Besoldungsgruppen A10 und höher und die um vier Monate verzögerte Besoldungsanpassung dieser Gruppen (Tarifergebnis 2008) verfassungswidrig sind. Das Bundesverfassungsgericht begründet dies mit einer Beeinträchtigung des Abstandsgebotes. Auch formulierte das BverfG, dass diese Abkoppelung eine haushälterisch motivierte Einzelmaßnahme darstellt, die einer höheren verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte unterliegt.

Die nun ausgehandelte Vereinbarung zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften sieht vor, dass alle damals betroffenen Beamte, Richter und Versorgungsempfänger Nachzahlungen erhalten, so heißt es in der gemeinsamen (!) Pressemitteilung des sächsischen Finanzministeriums, des DGB, des SBB und des Richterbundes.

Auch in diesem Fall hätte das Land nur den wenigen Widerspruchsführern eine Nachzahlung gewähren müssen. Trotzdem hat Sachsen sich auch dieses Mal für seine Landesbeschäftigten entschieden und gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Lösung für alle Beamte, Richter und Versorgungsempfänger vereinbart.

Anstelle der zeitlichen Abkopplung der Besoldungsgruppen ab A10 um vier Monate wie in Sachsen, hatte Brandenburg das Tarifergebnis komplett um 1,4% abgekoppelt. Die verzögerte Ost-Westangleichung trifft aber für alle neuen Bundesländer zu.

Somit gilt die Entscheidung des BVerfG auch für Brandenburg.

Wir hatten Finanzminister Görke zu dieser Problematik angeschrieben und angeregt, auch in Brandenburg zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu kommen. Bisher haben wir nur die Antwort bekommen, dass der Sachverhalt hausintern geprüft wird.

Bis es zu Änderungen im Nachzahlungsgesetz gekommen ist, waren in diesem Jahr zahlreiche Protestaktionen der GdP notwendig. Auch die Vereinbarung für Musterverfahren bei der Problematik Sonderzahlung 2008 kam erst zu Stande, als die GdP massenhaft Klagen eingereicht hatte. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zeigen, dass das Thema verfassungskonforme Besoldung uns noch lange beschäftigen wird. Umso wichtiger ist es, dass man an einem Tisch sitzt und gemeinsam um Lösungen ringt, die von beiden Seiten mitgetragen werden.

Wir hoffen sehr, dass ein Umdenken in der Landesregierung einsetzt und wir auch in Brandenburg wieder zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Regierung und Gewerkschaften kommen.

Denn ein Blick zu unserem Nachbarland Sachsen zeigt, es geht auch anders.

This link is for the Robots and should not be seen.