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Verfassungswidrige Besoldung

Wie weiter?

Das Besoldungs- und Versorgungsgesetz 2017/2018 einschließlich Nachzahlungsgesetz ist beschlossen und durch den Landtag verabschiedet. Wir haben wesentliche Veränderungen erkämpft - und dennoch lehnt die Gewerkschaft der Polizei dieses Gesetz als nicht zureichend ab.

Jetzt kann die Politik denken: Egal, ob sie es gut finden oder nicht, wir haben beschlossen.

Wir sind noch lange nicht am Ende

Wir prüfen gegenwärtig, das Gesetz auf dem Weg einer Verfassungsbeschwerde bzw. unter Beschreiten des Rechtswegs vom Verwaltungsgericht bis evtl. hin zum Bundesverfassungsgericht anzugreifen. Das kann nicht die Gewerkschaft der Polizei als Organisation; das können nur betroffene Beamtinnen und Beamte. Zuerst müssen dafür Widersprüche eingelegt werden.

Besoldung 2017

Unter Hinzuziehung externer rechtlicher Beratung prüfen wir die Unterstützung solcher Widerspruchsverfahren und erarbeiten einen Musterwiderspruch. Dieser wird kurzfristig als Vorlage für die einzelnen Widersprüche in unseren Medien veröffentlicht.

Damit wollen wir verdeutlichen, dass wir der Politik in der Frage der amtsangemessenen Besoldung nicht mehr vertrauen. Wir wollen, dass künftig bei entsprechenden Urteilen alle Polizistinnen und Polizisten zu denen gehören, die Nachzahlungen zur rückwirkenden Behebung festgestellten Unrechts erhalten.

Dieser Musterwiderspruch bezieht sich vorerst auf die Besoldung des laufenden Jahres, also auf 2017.

Parallel prüfen wir in einem weiteren Schritt, ob und ggf. wie über den Rechtsweg Ansprüche aus der verfassungswidrigen Besoldung in den Jahren 2004-2014 durchgesetzt werden können. Auch die Besoldung in den Jahren 2015 und 2016 wird einer kritischen Bewertung unterzogen. Wichtige Aufschlüsse gibt uns hierfür die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Richterbesoldung in Brandenburg.

Euer GdP Team

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