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Forschung in der Polizei des Landes Brandenburg

Gespräch im Innenministerium

Potsdam.

Auf Anregung der Gewerkschaft der Polizei fand am 20.12.2005 ein Gespräch zwischen GdP, Innenministerium und Fachhochschule zu. o. g. Thema statt.

Im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg hatte die GdP gefordert, neben den Bereichen Lehre, Studium und Fortbildung auch die Forschung gesetzlich zu verankern. Wichtig war für uns, dass in der Polizei zur Unterstützung der Praxis eine anwenderorientierte Forschung betrieben wird.

Wir konnten uns im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen. Jetzt war es notwendig zu hinterfragen, wo wir als Polizei Brandenburg auf diesem Gebiet stehen.

Der Präsident der Fachhochschule, Herr Grieger, und Frau Dr. Nisse berichteten über abgeschlossene und laufende Forschungsprojekte. Es war beeindruckend festzustellen, was auf diesem Gebiet an der Fachhochschule geleistet wird.

Die GdP sieht die konsequente Fortführung der Forschung in der Polizei des Landes Brandenburg, insbesondere an der Fachhochschule, als zwingend notwendig an. Für die Akkreditierung von Studiengängen (Master/Bachelor) ist dies unumgänglich.
Wenn wir die Anforderungen an eine moderne Fachhochschule auf EU-Standard erfüllen wollen, muss sich unsere Fachhochschule dieser neuen Herausforderung stellen. Polizisten in Brandenburg sollen nicht nur ausgebildet werden; sie sollen nach EU-Standard studieren. Die GdP unterstützt ausdrücklich die Umwandlung der Fachhochschule nach entsprechenden neuen Standards.

Die Vertreter der Fachhochschule regten an, einen Forschungsbeauftragten an der Fachhochschule zu benennen und jährlich einen „Tag der Forschung“ durchzuführen. An diesem „Tag der Forschung“ sollten alle Bereiche der Brandenburger Polizei die Möglichkeit haben, darüber zu diskutieren, wie sie sich selbst einbringen können. Es sollten Ziele formuliert und Informationen ausgetauscht werden.

Die GdP unterstützt die Forderung nach einem Forschungsbeauftragten an der Fachhochschule und zu einem „Tag der Forschung“ in der Brandenburger Polizei. Sie forderte zudem die Einbeziehung aller Polizeipräsidien und Einrichtungen. Großen Wert legt die GdP auf die Einbeziehung des kriminalwissenschaftlichen Zentrums des Landeskriminalamtes.
Hierzu wird es eine gesonderte Beratung geben.

Die GdP fordert, dass die Forschung in der Polizei an einer Stelle koordiniert wird.
Bei der Vergabe von Themen für Diplomarbeiten sollten Forschungsaufträge der Polizei des Landes Brandenburg miteinfließen.

Die GdP, Innenministerium und Fachhochschule vereinbarten, diese Prozesse gemeinsam zu begleiten. Forschung kann jedoch nicht dienstlich befohlen werden. Sie muss sich auf Grundlage der Einheit von Lehre und Forschung entwickeln. Dazu müssen die Forschenden die notwendigen „Spielräume“ haben und nach den Möglichkeiten des Landes finanziell und personell unterstützt werden.



Euer GdP-Team
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