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Aktueller Stand Strukturreformgesetzentwurf

Sitzung des Bundesrates

Potsdam.

Am 14. Oktober 2005 befasste sich der Bundesrat im 1. Durchgang mit dem Strukturreformgesetzentwurf.

Auf Empfehlung seines Innen- und seines Finanzausschusses beschloss das Plenum folgende Stellungnahme zu dem Entwurf:
    "Die Bundesregierung wird gebeten, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und die vorliegenden Ergebnisse der Föderalismuskommission zu berücksichtigen."
Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass das Nebeneinander zweier unterschiedlicher Bezahlungsstrukturen zu kompliziert, verwaltungsaufwendig und wenig transparent für die Betroffenen ist. Die Vorgaben für die Vergabe von leistungsabhängigen Bezügebestandteilen beschränken die Länder in ihrem Gestaltungsspielraum, insbesondere die zwingende Vorgabe einer im Zweijahresturnus durchzuführenden Beurteilungsrunde. Im übrigen sei sicherzustellen, dass die neue Leistungsbezahlung kostenneutral ausgestaltet wird.

Wir werden weiter aktuell informieren.

Euer GdP-Team
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