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Verordnung zur Neuregelung des Aufstieges vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

Beteiligungsverfahren/ Stellungnahme der GdP

Potsdam.

Im Oktober 2011 wird für 50 Kolleginnen und Kollegen der Lehrgang für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst beginnen. Hierfür macht sich eine Änderung der Verordnung über den Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes des Landes Brandenburg erforderlich. Wir sind gemäß § 130 Landesbeamtengesetz in der Beteiligung.

Die Gewerkschaft der Polizei hat am 1. September 2011 ihre Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über den Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes des Landes Brandenburg an den DGB (Spitzenorganisation der Gewerkschaften) abgegeben.

Der Verordnungsentwurf des Innenministeriums sowie unser Stellungnahme dazu können im Mitgliederbereich -Sonstige Downloads- herunter geladen werden.

Wesentliche Feststellungen/ Forderungen der Gewerkschaft der Polizei sind:

  • Die GdP Brandenburg erneuert ihre Forderung, jährlich mindestens 100 Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes den Aufstieg in den gehobenen Dienst zu ermöglichen.
  • Die Verlagerung der Prüfungskompetenz auf die FHPol wird befürwortet.
  • Mit der Aufstiegsausbildung wird die Befähigung zur Ernennung erreicht. Neben der Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen muss in Artikel 2 - Änderung der LVPol - dahingehend Aufnahme finden, dass mit dem Bestehen der Aufstiegsprüfung auch sofort die Ernennung erfolgt.


Euer GdP-Team



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