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Fehlentscheidung des Innenministeriums zum neuen Standort der Polizei-Hubschrauberstaffel

Pressemitteilung

Potsdam.

In der Diskussion um den Standort der Polizeihubschrauberstaffel haben die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und auch die Gewerkschaft der Polizei aus den Medien erfahren, dass die „Hausspitze“ im Innenministerium die Entscheidung gefällt hat.

Das Innenministerium hat sich für den Standort Schönhagen entschieden. Warum, weiß keiner.

Jetzt werden im Nachhinein Gründe aufgebaut, die diese Entscheidung rechtfertigen sollen. Diese Gründe sind jedoch an den Haaren herbeigezogen und überwiegend falsch.

Die Kolleginnen und Kollegen haben das Gefühl, dass die Entscheidung schon vorher feststand und Gegenargumente unberücksichtigt geblieben sind.

Zum Werdegang:

Bereits seit dem Jahre 2000 wird in dem Zusammenhang mit der Planung des BBI die Standortfrage der Polizeihubschrauberstaffel diskutiert. Bis Juli 2000 wurde ein Personal- und Raumbedarfsplan für den Standort Schönefeld entwickelt, da dieser aus polizeitaktischer Sicht und aus Effektivitätsgründen die beste Variante war.
2004 wurde ein Planfeststellungsbeschluss gefasst, nach dem die Hubschrauberstaffel im Nordteil des Flughafens Schönefeld untergebracht werden sollte. 2005 wurde die Raumplanung bedarfsgerecht überarbeitet.
2008 hat das Ministerium der Finanzen dieser Planung zugestimmt und somit waren die Hausaufgaben aus Sicht des Innenministeriums erledigt.

8 Jahre lang wurde beraten, geprüft und geplant - mit dem Ergebnis Verbleib beim Flughafen Schönefeld.

Im Juli 2008 änderte sich plötzlich die Meinung im Innenministerium:
  • Schönhagen sei billiger (belegt mit einer fehlerhaften Mietkalkulation)
  • Schönhagen sei zentraler bei der Bewältigung polizeilicher Aufgaben (falsch – nicht belegbar – zentral in Brandenburg liegt Schönefeld)
  • In Schönefeld besteht ein höheres Risiko für terroristische Anschläge (es ist für die GdP vollkommen neu, dass sich die Polizei aus Gefahrenbereichen zurückzieht. Eigentlich ist es unsere Aufgabe, gerade da Präsenz zu zeigen.)
  • Die Verkehrsanbindung in Schönhagen wäre günstiger als in Schönefeld (nach Abschluss der Baumaßnahmen am BBI wird infrastrukturmäßig Schönefeld besser angebunden sein.)

Der Einsatz bei sogenannten High-Risk-Flügen in Schönefeld bzw. die Sicherheitsflüge am Flughafen Schönefeld müssten dann von Schönhagen aus erfolgen, was zusätzliche Zeit und damit zusätzliches Geld bedeutet. Also Mehrkosten.

Gleichzeitig gibt es einen Gerichtsbeschluss, dass in Schönhagen pro Monat max. 15 Nachtflüge für gewerbliche Unternehmen genehmigt sind. Flüge der Polizeihubschrauber fallen nicht unter diese Kategorie. Die sogenannten Sondergenehmigungen, die die Polizei hat, treffen nur im Ausnahmefall auf Schönhagen zu. Damit gibt es eine deutlichere Einschränkung des Einsatzwertes der Polizeihubschrauber.

In Schönhagen bestehen ebenfalls Probleme bei der Betankung; der Brandschutz ist nach der regulären Arbeitszeit nicht mehr gewährleistet und es gibt angrenzend Vogelschutzgebiete, die damit ebenfalls gefährdet sind.

Was spricht also eigentlich für Schönhagen???

Es wäre doch sicherlich ein Leichtes gewesen, wenn beim Verkauf des landeseigenen Objektes in Diepensee (Schönefeld) als Kompensation eine Ausweichfläche auf dem Flughafen Schönefeld gekauft worden wäre. Es wären alle Probleme gelöst und der 8 Jahre langen Argumentation des Innenministeriums für den Standort Schönefeld wäre entsprochen.

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass die Entscheidung für Schönhagen mit der utopischen Tragschrauberplanung und evtl. dem noch utopischeren Einsatz von Flächenflugzeugen in der Brandenburger Polizei in Verbindung steht. Um persönliche Utopien zu verwirklichen, werden offensichtlich sachliche Gründe in den Hintergrund gestellt.

Zitat: Andreas Schuster, GdP-Landesbezirksvorsitzender:

„Politik ist nicht immer nachvollziehbar; sie sollte aber wenigstens sachlich begründet sein.“
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