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Begrenzung der durchgängigen Verwendung im Wechselschichtdienst für Lebensältere

Initiativantrag der GdP

Potsdam.

Die Gewerkschaft der Polizei hat einen Intiativantrag an den Polizei-Hauptpersonalrat (PHPR) gestellt, dass dieser mit dem Innenministerium eine Dienstvereinbarung zur Begrenzung der Verwendung im Wechselschichtdienst für Lebensältere auf den Weg bringt und abschließt.

Die Belastungen für die im Wechselschichtdienst (WSD) eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten sind in den vergangenen Jahren permanent gestiegen. Deshalb ist es erforderlich, geeignete Maßnahmen des Gesundheitsmanagements und einer nachhaltigen Personalentwicklung in der Polizei zu etablieren, um die besonders belasteten Bereiche der Polizei (WSD) zu entlasten.

Arbeitsmedizinisch ist erwiesen, dass ab ca. 20 Verwendungsjahren im WSD die Gefahr von ernsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Beamtinnen und Beamten stark ansteigt. Das bedeutet, dass eine längere Verweildauer im WSD nicht nur für die Beamtinnen und Beamten mit einem höheren Krankheitsrisiko verbunden ist, sondern dass auch für den Dienstherrn das Ausfallrisiko (Fehlzeiten) stark zunimmt. Es steigt umso mehr, je länger die Beamtinnen und Beamten im WSD verwendet werden. Hierauf müssen das Gesundheitsmanagement und das Personalentwicklungskonzept der Polizei des Landes Brandenburg Rücksicht nehmen.

Die Gewerkschaft der Polizei beantragt deshalb, die Verwendung im WSD zu begrenzen. Beamtinnen und Beamte, die mindestens 20 Jahre durchgängig im WSD verwendet wurden oder das 50. Lebensjahr vollendet haben, sollen die Möglichkeit bekommen, auf Antrag in eine Funktion außerhalb des WSD zu wechseln. Dazu sind durch geeignete Maßnahmen der Personalentwicklung Möglichkeiten für eine Verwendung im Regeldienst zu schaffen.

Ziel muss es sein, gemeinsam alles dafür zu tun, dass unsere Beamtinnen und Beamten gesund den Ruhestand erreichen können.

Euer GdP-Team
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