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Brandenburg will Trennungsgeld-Verordnung ändern

Stellungnahme zu geplanten Einschränkungen abgegeben

Potsdam.

Die Landesregierung hat im Zuge der öffentlichen Diskussion um Trennungsgeldzahlungen an Beamte aus den Alt-Bundesländern eine Änderung der Trennungsgeld-Verordnung in Aussicht gestellt. Die GdP hat zu dem enstprechenden Entwurf Stellung bezogen.

Auszug aus der Stellungnahme des DGB, in die unsere Positionen vollständig eingeflossen sind:

1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
2. Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Trennungsgeld an Beamte im Land Brandenburg


Sehr geehrte Frau Ziegler,

der DGB, Bezirk Berlin-Brandenburg, nimmt wie folgt Stellung:

1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Allgemeines:

In dem Gesetzentwurf sollen Regelungen des Bundesumzugskostengesetzes im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes mit einschränkenden Maßgaben umgesetzt werden. Wir lehnen eine Schlechterstellung gegenüber den Bundesregelungen ab. Es liegt keine sachliche Begründung vor. Einer weiteren Haushaltssanierung auf Kosten der Beamten können wir nicht zustimmen.

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1 (§ 54 Absatz 1LBG)
Nr. 1 zu Buchstabe b

Die Neuabgrenzung des Einzugsgebietes mit einer Entfernung von bisher 30 auf 40 Kilometer lehnen wir ab. Gerade nach der Polizeistrukturreform in Brandenburg mussten sich zahlreiche Beamtinnen und Beamte neuen Arbeitsaufgaben an anderen Arbeitsorten stellen.

Da Brandenburg ein Flächenland ist, bedeutete dies zumeist einen höheren finanziellen Aufwand. Beamtinnen und Beamte sollten nicht für ihre Flexibilität und Mobilität bestraft werden. Auch in Zukunft wird es im Bereich des öffentlichen Dienstes immer wieder zu Veränderungen des Dienstortes kommen. Größere Entfernungen zwischen Wohnort und Dienstort bedeuten automatisch auch eine höhere finanzielle Belas-tung der Beamtinnen und Beamten.

2. Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Trennungsgeld an Beamte im Land Brandenburg

Allgemeines:

Der DGB lehnt auch die in diesem Entwurf enthaltenen einschränkenden Maßgaben gegenüber den Bundesregelungen ab. Ziel dieser Maßgaben sind ausschließlich Einsparungen im Landeshaushalt auf Kosten der Beamtinnen und Beamten.

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 2 (Trennungsreisegeld beim auswärtigen Verbleiben)

Wir stimmen einer Verkürzung von 14 auf 7 Tage nicht zu. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich der Mehraufwand gegenüber den Kosten der häuslichen Lebensführung bereits nach 7 statt bisher nach 14 Ta-gen verringern soll. Selbst nach einer so genannten Orientierungsphase/Eingewöhnungszeit sinken die reellen Kosten nicht, die ein geringeres Trennungsgeld rechtfertigen würden.
Zusätzliche Ausgaben außerhalb der häuslichen Lebensführung bleiben nahezu konstant.

Zu § 3 (Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort)
Absatz 2

Wir lehnen die Streichung des Verpflegungszuschusses ab. Bisher wurde der Verpflegungszuschuss für Mehrkosten der Verpflegung durch längere Abwesenheit von der Wohnung gewährt. Die Mehrkosten entstehen weiterhin, da eine Verpflegung außerhalb der Wohnung kostenaufwendiger ist als innerhalb der eigenen Wohnung. An der ursprünglichen Begründung des Verpflegungszuschusses hat sich sachlich nichts geändert. Eine Streichung stellt eine reine Kosteneinsparung zu Lasten der Beamtinnen und Beamten dar.


Euer GdP Team
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