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Keine generelle Einstellung von A.C.A.B.-Anzeigen (OwiG) in Brandenburg

Zentrale Bußgeldstelle prüft jeden Einzelfall

Potsdam.

Auf Nachfrage der Gewerkschaft der Polizei stellt der Leiter des ZDPoL, Frank Stolper, klar, dass jeder angezeigte Sachverhalt von Beleidigungen (Ordnungswidrigkeit) gegenüber Polizeibeamten einer Einzelfallprüfung unterzogen wird.

Wir wurden von Kolleginnen und Kollegen darauf hingewiesen, dass Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten in Form der öffentlichen Zurschaustellung des Schriftzuges A.C.A.B. in der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee „großzügig“ eingestellt würden.

Um dem nachzugehen haben wir uns mit dieser Thematik an den Direktor des ZDPol, Frank Stolper, gewandt und um Klärung gebeten. In seinem Antwortschreiben versichert er uns gegenüber, dass zu jeder Anzeige, die Beleidigungen gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten beinhaltet, eine Einzelfallprüfung durchgeführt wird.

Eine generelle Einstellung der Verfahren erfolgt bei der Bearbeitung nicht.

Die Problematik besteht darin, dass es hinsichtlich des Schriftzuges A.C.A.B. eine unterschiedliche Rechtsprechung gibt. Die Zentrale Bußgeldstelle ist ihrerseits bemüht, diese Rechtsunsicherheit mit dem zuständigen Amtsgericht zu klären.

Im letzten Jahr wurden in der Zentralen Bußgeldstelle 12 Anzeigen gemäß § 118 OWiG bearbeitet. In diesem Jahr sind es bis jetzt 4 Anzeigen.

Bei dem Verdacht einer Beleidigung im Sinne des § 185 StGB werden die angezeigten Sachverhalte der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung übermittelt.

Befürchtungen, dass die Zentrale Bußgeldstelle Beleidigungen von Polizeibeamten nicht ernst nimmt, sind also unbegründet.

Euer GdP-Team
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