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Vom Tarifbeschäftigten zum Beamten!

Wechsel in den Polizeivollzugsdienst

Potsdam.

Laut Beschluss der Landesregierung sollten in diesem Jahr 25 Forstarbeiter die Möglichkeit erhalten, nach entsprechender Ausbildung und einem Auswahlverfahren in den Polizeivollzug zu wechseln. Von 250 potentiell geeigneten Forstarbeitern haben sich...

Von 250 potentiell geeigneten Forstarbeitern haben sich jedoch nur 50 beworben. 7 davon kommen letztlich für eine Übernahme in Frage.

Die Gewerkschaft der Polizei forderte das Innenministerium auf, die Möglichkeit eines Wechsels auch den eigenen Tarifbeschäftigten anzubieten.

Ergebnis: In diesem Jahr haben bis zu 18 Tarifbeschäftigte der Polizei die Möglichkeit, in den Polizeivollzug zu wechseln.

Voraussetzungen:

Max. 40 Lebensjahre alt, polizeivollzugsdiensttauglich, Eignung für den mittleren Polizeivollzugsdienst, Erfüllung der Laufbahnvoraussetzungen (genaue Informationen liegen den Kreisgruppen vor)

Die Bewerber müssen sich einem Auswahlverfahren, einem Sporttest und einer polizeiärztlichen Untersuchung stellen. Sie werden dann für 2 Jahre und 6 Monate an die Fachhochschule abgeordnet. Sie verbleiben während der Ausbildung in ihrem bisherigen Angestelltenverhältnis. Bei nicht erfolgreichem Absolvieren der Laufbahnprüfung können sie in ihr jetziges Angestelltenverhältnis zurückkehren.

Damit kann einigen Tarifbeschäftigten eine neue berufliche Perspektive geboten werden.

Wir empfehlen jedoch jedem Bewerber, sich zunächst genau seine finanzielle Situation durchzurechnen (Vergleich Entgelt- und künftige Besoldungsgruppe A 7, Beihilferegelungen, Pensionsansprüche).

GdP – wir vertreten Mitgliederinteressen!

Das Flugblatt kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.

Euer GdP-Team
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