Bonuspunkte VBL durchsetzen
Info für alle Tarifbeschäftigten
Im Mai / Juni diesen Jahres haben unsere Arbeiter und Angestellten die Information der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) über die erworbenen Versorgungspunkte für die Betriebsrente in 2004 erhalten.
In der Satzung der VBL ist festgelegt, dass die VBL erwirtschaftete Überschüsse in Form von Bonuspunkten den Versicherungspflichtigen gut zu schreiben hat. Für 2004 und 2005 wurden, obwohl die Möglichkeit dazu bestand, keine Entscheidungen zu Bonuspunkten getroffen.
Deshalb raten wir unseren Kolleginnen und Kollegen, gem. § 51 der Satzung der VBL ihre Ansprüche auf diese Bonuspunkte geltend zu machen.
Ein entsprechendes Musterschreiben kann bei den Kreisgruppen abgefordert bzw. im Mitgliederbereich unter downloads herunter geladen werden.
Wichtig – Die Einsprüche müssen innerhalb von 6 Monaten erhoben werden (Verjährungsfrist). Für die Meldung von 2004 also spätestens November / Dezember 2006; je nach Eingang der Mitteilung bei jedem persönlich.
Euer GdP –Team
In der Satzung der VBL ist festgelegt, dass die VBL erwirtschaftete Überschüsse in Form von Bonuspunkten den Versicherungspflichtigen gut zu schreiben hat. Für 2004 und 2005 wurden, obwohl die Möglichkeit dazu bestand, keine Entscheidungen zu Bonuspunkten getroffen.
Deshalb raten wir unseren Kolleginnen und Kollegen, gem. § 51 der Satzung der VBL ihre Ansprüche auf diese Bonuspunkte geltend zu machen.
Ein entsprechendes Musterschreiben kann bei den Kreisgruppen abgefordert bzw. im Mitgliederbereich unter downloads herunter geladen werden.
Wichtig – Die Einsprüche müssen innerhalb von 6 Monaten erhoben werden (Verjährungsfrist). Für die Meldung von 2004 also spätestens November / Dezember 2006; je nach Eingang der Mitteilung bei jedem persönlich.
Euer GdP –Team