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Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten

GdP bei Finanzminister Speer

Potsdam.

Am 23.03.2009 fand ein sogenanntes Spitzengespräch zwischen Finanzminister Speer und den Vorsitzenden der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes statt.

Die Gewerkschaften waren vertreten durch die Vorsitzenden von DGB, GEW, Ver.di, Deutscher Richterbund, DBB und GdP (andere, die behaupten, im Gespräch zu sein, waren weder eingeladen noch anwesend).

Finanzminister Speer betonte, dass es sich um ein Gespräch und nicht um Verhandlungen handelt. Er machte damit deutlich, dass er von dem Grundsatz „Verhandeln statt Verordnen“ nichts hält. Das Besoldungsdiktat liegt ihm eher.

Folgerichtig sein erster Vorschlag:
  1. Der § 18 TV-L ist auf Beamte nicht übertragbar (richtig!).
  2. Er ist nicht bereit, über die 1,4 % Besoldungsrückstand aus 2008 und über das gekürzte Weihnachtsgeld zu diskutieren.
  3. Sein Vorschlag zur Übernahme:
    • 3,0 % zum 01.03.2009
    • 1,2 % zum 01.03.2010
    • Anwärterbezüge Steigerung um 60,00 € und 1,2 % in 2010
    • Keine Einmalzahlungen und kein Sockelbetrag für Beamte

Das sind die Speerschen Vorstellungen für eine Kabinettsentscheidung und seine Position, wie er sie am 24.03.2009 in der Landesregierung vertreten will.

Die Gewerkschaft der Polizei hat vehement deutlich gemacht, dass sie dieses Besoldungsdiktat für unakzeptabel hält. Wir fordern nach wie vor einen Zuschlag von 1,4 % zur Besoldungserhöhung, um den Gleichklang mit dem Tarifergebnis 2008 herzustellen (bereits in allen anderen neuen Bundesländern in 2008 umgesetzt).

Weiterhin fordern wir die Zahlung der spärlichen Einmalzahlung von 40 € für Januar und Februar 2009 und eine Erhöhung in Form eines Sockelbetrages von 40 € ab 01.03.2009.


Klartext:

Die GdP blieb bei ihrer Forderung nach zeit- und inhaltsgleicher Übernahme des Tarifergebnisses plus 1,4 %ige Erhöhung.

In einer heftigen Diskussion darüber, ob der Beamte oder der Tarifbeschäftigte für die Landesregierung billiger ist, ob sie mehr für Renten oder Pensionen zahlen muss, ob in anderen Bundesländern die 40 oder 42-Stunden-Arbeitswoche gilt, in welchem Land noch Weihnachtsgeld und in welcher Höhe gezahlt wird und natürlich nicht zuletzt welche Auswirkungen die Finanzkrise auf das Land Brandenburg hat, zog Finanzminister Speer alle Register, seine Vorstellungen zu begründen.

Dennoch konnten wir zum Abschluss des Gesprächs erreichen, dass Finanzminister Speer in die Kabinettssitzung am 24.03.2009 und in den Landtag diesen Vorschlag einbringen wird:
    • 3,0 % zum 01.03.2009
    • 1,2 % zum 01.03.2010
    • Anwärterbezüge Steigerung um 60,00 € und 1,2 % in 2010
    • Einmalzahlung für Januar und Februar in Höhe von 40 €
    • Erhöhung der Besoldung um einen Sockelbetrag in Höhe von 20 € (40 € minus 0,8 % Leistungsentgelt aus dem § 18 TV-L)

Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender der GdP:

Dieses ist für uns zu wenig und zementiert, dass Brandenburg die billigsten Beamten der Bundesrepublik hat. Dieses erhöht zu Recht den Frust und die Demotivation der Beamtinnen und Beamten. Der Brandenburger Dienstherr kommt immer weniger seiner Fürsorgepflicht nach.

Aber offensichtlich standen wir mit dieser Meinung ziemlich alleine da. Wir werden am 25.03.2009 das Ergebnis des Gespräches in unseren Gremien beraten und mögliche Schlussfolgerungen daraus ziehen. Alle Kolleginnen und Kollegen sind aufgefordert, sich aktiv in diese Diskussion einzubringen.


Euer GdP-Team


Übersicht Stand in den anderen Bundesländern (außer Hessen und Berlin, die nicht in der TDL sind)

Vorschläge:
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übernahme: Dabei wird Punkt für Punkt des Tarifergebnisses Einmalbetrag, Sockelbetrag und lineare Erhöhung zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen.
  • Wirkungsgleiche Übertragung: Dabei werden die 40 € Sockelbetrag um die 0,8 % Leistungsentgelt aus dem § 18 TV-L gekürzt mit dem Ergebnis, dass der Sockelbetrag 20 € beträgt.

Stand in den Ländern:

Baden-Württemberg zeit- und inhaltsgleich
Bayern offen
Bremen offen
Hamburg zeit- und inhaltsgleich
Mecklenburg-Vorpommern wirkungsgleich
Niedersachsen keine Einmalzahlung; ansonsten wirkungsgleich
Nordrhein-Westfalen keine Einmalzahlung; ansonsten wirkungsgleich
Rheinland-Pfalz zeit- und inhaltsgleich
Saarland zeit- und inhaltsgleich
Sachsen zeit- und inhaltsgleich
Sachsen-Anhalt offen
Schleswig-Holstein zeit- und inhaltsgleich
Thüringen offen

Brandenburg beabsichtigt die wirkungsgleiche Übernahme.


Flugblatt kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden
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