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Massenverfahren Sonderzuwendung 2008

Vereinbarung zur Führung von Musterverfahren unterzeichnet

Potsdam.

Der Finanzminister ist endlich bereit, mit den Gewerkschaften zumindest in dem Massenverfahren zur Sonderzuwendung 2008 (10.900 Widerspruchsführer) eine Vereinbarung zur Führung von Musterprozessen abzuschließen. Diese wurde am heutigen Tag 16:30 Uhr unterzeichnet.

Die Gewerkschaft der Polizei hatte Finanzminister Görke aufgefordert, generell eine Vereinbarung zur Führung von Musterverfahren in allen beamtenrechtlichen (Massen-)Verfahren abzuschließen. Dazu war er bisher nicht bereit. Im Gegenteil; bewusst wurden mit Widerspruchsbescheiden zur Sonderzuwendung 2008 vom 10. Juli 2017 ca. 10.900 Widerspruchsführer in ein unnötiges Klageverfahren getrieben. Mit Erhalt des Widerspruchsbescheides beginnt die Monatsfrist zur Klageeinreichung.
Die GdP hat für ihre Mitglieder fristwahrend die Klagen eingelegt bzw. Klagevordrucke für eine eigenständige Klageerhebung erarbeitet und zur Verfügung gestellt.

Am heutigen Tag hat aufgrund des Drucks der GdP und sicher auch angesichts des Kostenrisikos für die Landesregierung das Finanzministerium mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften in diesem speziellen Verfahren eine Vereinbarung zur Führung von Musterprozessen abgeschlossen.

Eine solche Vereinbarung hätte vor der massenhaften Versendung von ablehnenden Widerspruchsbescheiden abgeschlossen werden können und müssen! Für viele der Betroffenen ist die Monatsfrist für die Klage bereits verstrichen, sofern sie nicht mit unserer Unterstützung oder eigenständig geklagt haben.

In den zwangsläufig zur Fristwahrung eingelegten Klagen haben wir beantragt, dass die Kosten der Verfahren wegen grober Verletzung der Fürsorgepflicht dem Land auferlegt werden. Sofern alle 10.900 Betroffene Klage eingelegt hätten bzw. in der Frist noch einlegen, wären das allein an Gerichtskosten 1.144.500 €. Ein weiteres gewichtiges Druckmittel für den Finanzminister, um nicht als Verschwender von Steuergeldern dazustehen.

Was bedeutet die nunmehr abgeschlossene Vereinbarung konkret:

 
  • Das MdF (die ZBB) stimmt gegenüber den Verwaltungsgerichten dem mit den Klagen von uns beantragten Ruhen der Klagen zu.
  • Es werden einzelne Verfahren vereinbart, die fortgeführt werden (Musterverfahren).
  • Die Ansprüche der Widerspuchsführer bleiben gewahrt, auch wenn der - in der Masse - am 10.07.2017 ergangene Widerspruchsbescheid rechtskräftig geworden ist.
  • Es brauchen nunmehr keine Klagen zur Durchbrechung der Rechtskrafterlangung des Widerspruchsbescheides eingelegt werden.

Für unsere Mitglieder bedeutet dieses:

Dort, wo bereits die Klagen erhoben wurden, werden diese durch das jeweilige Gericht ruhend gestellt. Wir werden ab sofort keine weiteren Klagen mehr einlegen. Auch brauchen das unsere Kolleginnen und Kollegen nicht mehr von sich aus tun.

Rolle/ Verhalten des Finanzministers:

Dass der Finanzminister bei der jetzt abgeschlossenen Vereinbarung nicht aus Überzeugung handelte, belegt seine Protokollerklärung zu dieser Vereinbarung. Ihm war es wichtig, in die Vereinbarung folgenden Text mit aufzunehmen:

    Protokollerklärung:
    Finanzminister Christian Görke erklärt, dass er für die Dauer der Legislaturperiode vorbehaltlich einer Änderung der Rechtsprechung keine weiteren Musterverfahren mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften bzw. Berufsverbände zu besoldungsrechtlichen Themen anstrebt.

Er ist nach wie vor nicht bereit, in anderen besoldungsrechtlichen Massenverfahren das Führen von Musterverfahren zu vereinbaren. Er will weiterhin massenweise Widersprüche bescheiden und damit die Beamtinnen und Beamten in unnötige Klageverfahren treiben. Mit Fürsorge hat das Nichts zu tun!

Slogan der Linkspartei im Bundestagswahlkampf: Keine Lust auf Weiterso! DIE LINKE

In Brandenburg sollte es heißen: Keine Lust auf weiter so! Finanzminister Görke

Unsere Pressemitteilung dazu kann hier heruntergeladen werden.
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