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Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg

Was haben wir erreicht?

Potsdam.

Das Gesetz ist beschlossen und verabschiedet; in der ZBB wird nun mit der Umsetzung der Regelungen begonnen, nach der Sommerpause sollten erste Zahlungen auf den Konten unserer Kolleginnen und Kollegen eingehen - Nicht alle unserer Forderungen wurden erfüllt; und dennoch sollte Zeit für eine Bilanz des Erreichten sein und was es für jeden einzelnen Beamten bedeutet.

Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren lediglich die 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses – für die Gewerkschaft der Polizei eine Selbstverständlichkeit, für die Landesregierung immer noch nicht - und die Nachzahlungsregelung für ca. 300 Beamtinnen und Beamten (von 35.000) geregelt. Zusätzlich waren bereits auf Druck der GdP Zuschläge in Höhe von 0,5 Prozent jeweils für 2017 und 2018 aufgenommen.
 
Nur durch den Widerstand der Gewerkschaft der Polizei, durch unsere Aktionen, durch die massive Beteiligung unserer Kolleginnen und Kollegen wurde das Gesetz nachgebessert.

Ergebnisse:

  • Erst zusätzlich 2 x 0,5 Prozent, jetzt 4 x 0,5 Prozent zusätzliche Erhöhung der Besoldung und Versorgung.

    Konkret heißt das für alle Beamtinnen und Beamte für 2017 rückwirkend zum 01.01.2017 einen Besoldungs- bzw. Versorgungszuwachs in Höhe von 2,45 Prozent; Anwärter 35 € mehr.

    Für 2018 heißt dieses 2,85 Prozent mehr Besoldung bzw. Versorgung; Anwärter 35 € mehr.

    Die Tarifergebnisse 2019 und 2020 werden jeweils zusätzlich um 0,5 Prozentpunkte erhöht für die Beamten übernommen.


  • Erst 1: 1 Übernahme 2017/2018, dann Erweiterung auf lediglich wirkungsgleiche Übernahme 2019/2020, jetzt zeit- und wirkungsgleiche Übernahme auch 2019/2020.

  • Erst keinerlei Ausgleichszahlung, jetzt Zahlung eines „Attraktivitätszuschlages“, Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst 2.000 €, Pensionäre 1.000 €, Auszubildende/ Studierende 575 €.

    Die Auszahlung erfolgt in 4 Teilen jeweils mit den Novemberbezügen. Maßgeblich ist das Rechtsverhältnis zum 1.November des Jahres.

    2017201820192020
    Beamte und Richter800 €600 €400 €200 €
    Versorgungsempfänger400 €300 €200 €100 €
    Beamte im Vorbereitungsdienst200 €150 €125 €100 €
 
    Forderung der GdP war bis zuletzt eine Zahlung in Höhe von 3.000 € für alle!

Nur auf Initiative und nur auf Druck der Gewerkschaft der Polizei hat diese Landesregierung durch Veränderung des Gesetzentwurfes 275 Mio. € mehr für die Beamtinnen und Beamten bereit gestellt/ bereit stellen müssen. Wir allein - die Kolleginnen und Kollegen der GdP - haben dieses für alle ca. 35.000 Beamtinnen und Beamten in der Justiz, der allgemeinen Verwaltung, Lehrer und natürlich unsere verbeamteten Polizeibediensteten erkämpft.

Weiteres Zugeständnis:

Der Landtag hat die Landesregierung per Entschließungsantrag aufgefordert, bis zum Ende des 2. Quartals 2018 ein Konzept zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Brandenburg zu erarbeiten. Die Verhandlungen 2014 bis 2016 dazu waren gescheitert, weil die Landesregierung für entsprechende Maßnahmen kein Geld zur Verfügung stellen wollte.

Unsere Forderungen für den Bereich der Polizei bleiben:

  • Wiedereinführung der freien Heilfürsorge,
  • Zulage Bereitschaftspolizei,
  • Anhebung Eingangsamt/ zweigeteilte Laufbahn
  • u.a.m.

Diese Forderungen waren nicht mit dem Besoldungs- und Versorgungsgesetz umsetzbar. Sie müssen im Ergebnis von Verhandlungen zur Erhöhung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes vereinbart werden und Aufnahme in die entsprechenden Gesetzen/ Verordnungen finden.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert die Landesregierung auf, diese Verhandlungen zeitnah aufzunehmen und zügig bis zum 31.12.2017 mit einem zufrieden stellenden Ergebnis abzuschließen.

Wir haben sehr viel für unsere und mit unseren Kolleginnen und Kollegen erreicht. Aber das ist noch nicht das, was wir insgesamt erreichen wollen. Wir werden gemeinsam kämpferisch unseren Weg weitergehen. Dazu gehören auch Widerspruchsverfahren gegen die Besoldung/Versorgung und Verfassungsbeschwerden gegen das Besoldungs- und Versorgungsgesetz.

Wir werden über unser weiteres Vorgehen zeitnah informieren.

Noch ein Wort zu den anderen Gewerkschaften:

Wir bleiben als Gewerkschaft der Polizei dabei, dass alle Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gemeinsam an einem Strang ziehen sollen. Wichtig für den Bereich der Polizei ist ein gemeinsames Zeichen von GdP, BDK und DPolG, dass diese geschlossen hinter den Forderungen stehen und diese gemeinsam auch mit gewerkschaftlichen Mitteln durchsetzen werden.

Euer GdP-Team

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