Zum Inhalt wechseln

Keine Aussichten auf Erfolg, wegen "Altersdiskriminierung" das Endgrundgehalt einzuklagen

Aufrufe, Ansprüche geltend zu machen

Potsdam.

Und wieder macht ein Urteil (Bundesarbeitsgericht) die Runde, das angeblich auch für Beamte einen Anspruch auf höhere Besoldung, nämlich das Endgrundgehalt, ableitet.

Eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei (Rechtsanwälte J. Schmid-Drachmann, Ribet Buse & Partner GbR) hatte bereits 2009 und jetzt aktuell zu entsprechenden Klagen aufgerufen und ausdrücklich seine Unterstützung hierfür angeboten.

Uns liegen 3 Urteile von Verwaltungsgerichten vor, die einen Anspruch aus mehreren Gründen ablehnen.

- Verwaltungsgericht Berlin; AZ: 26 K 203.09
- Verwaltungsgericht Berlin; AZ: 5 K 17.09
- Verwaltungsgericht Chemnitz; AZ: 3 K 613/10

Nähere Infos sowie Urteile zum Download hier: www.gdp.de/berlin

Aus unserer Sicht bestehen für eine gerichtliche Durchsetzung entsprechender Ansprüche keine Aussichten auf Erfolg, so dass eine anwaltliche Unterstützung nicht von unserem Rechtsschutz erfasst ist.

Unabhängig davon steht es jedem Beamten frei, seinen Anspruch geltend zu machen. Formular im Mitgliederbereich (Downloads Muster/Vordrucke). Ansprüche für 2008 sollten dabei bis spätestens 31.12.2011 geltend gemacht werden.

Euer GdP-Team
This link is for the Robots and should not be seen.