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Einreichung von Belegen für die Beihilfe

Antwort Finanzminister Speer

Potsdam.

Mit Schreiben vom 7. Dezember 2004 forderte die Gewerkschaft der Polizei Innen- und Finanzminister auf, die Grenze von 200 € zur Einreichnung von Beihilfebelegen aufzuheben. In seiner Antwort vom 26. Januar 2005 lehnte dieses Finanzminister Speer ab.

Durch Hartz IV werden voraussichtlich auch Partnerinnen und Partner von Beamtinnen und Beamten kein Arbeitslosengeld II erhalten. Das bedeutet, dass diese Familien bei Abzug aller fixen Kosten mit sehr wenig Geld im Monat auskommen müssen. Dieses war der Grund, dass wir uns des Problems annahmen.



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