Zum Inhalt wechseln

Erste Beratung der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zum Nachzahlungsgesetz

Ausgleich der verfassungswidrigen Besoldung im Land Brandenburg 2004 - 2014

Potsdam.

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Brandenburg lehnen den Entwurf für ein Nachzahlungsgesetz der Landesregierung zur Korrektur der Beamtenbesoldung für die Jahre 2004 bis 2014 strikt ab; dies gilt insbesondere für die Absicht der Landesregierung, die über 11 Jahre bestandene und von ihr selbst eingestandene verfassungswidrige Besoldung der Brandenburger Beamtinnen und Beamten in einer sogenannten „Light-Version“ bereinigen zu wollen und dies gleichzeitig mit dem notwendigen Besoldungsanpassungsgesetz zu verbinden.

Nach dem Entwurf der Landesregierung des Nachzahlungsgesetzes sollen lediglich Beamtinnen und Beamte einen Ausgleich zur vorenthaltenen Besoldung erhalten, die gegen ihre Besoldung in diesen Jahren Widerspruch eingelegt und entsprechende Rechtsmittel in Anwendung gebracht haben.
Aus Sicht der Gewerkschaften bedeutet dies, dass die überwiegende Mehrzahl der Beamtinnen und Beamten trotz der von der Landesregierung eingestandenen verfassungswidrigen Besoldung keinen Ausgleich erhalten soll.

Die Gewerkschaften warnen davor, dass durch den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung weitere Fragen im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht des Gesetzgebers und der Verfassungskonformität der Beamtengesetzgebung im Land Brandenburg aufgeworfen werden und somit kein Rechtsfrieden eintreten wird.

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB (GEW, GdP und verdi) und der Richterbund Brandenburg erwarten von der Landesregierung, dass zeitnah Gespräche über die Fragen der Nachbesoldung für die betroffenen Beamtinnen und Beamten mit den Gewerkschaften aufgenommen werden und die Landesregierung den Entwurf des Nachzahlungsgesetzes als Teil des vorgelegten Gesetzespaketes zur zukünftigen Beamtenbesoldung im Land Brandenburg zurücknimmt.

Euer GdP-Team
This link is for the Robots and should not be seen.