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Vorstoß Bayerns zur Änderung des Berufsbeamtentums

Föderalismuskommission

Potsdam.

Nach dem in den letzten Tagen bekannt wurde, dass Bayern im Bundesrat einen Gesetzesantrag eingebracht hat mit dem Ziel der Föderalisierung der Ausgleichszahlung gemäß § 48 Beamtenversorgungsgesetz und finanzielle Anreize schaffen will, um die individuelle Lebensarbeitszeit zu verlängern, gibt es aus Bayern eine neue überraschende Nachricht

Der DGB Vorsitzende Michael Sommer teilte nach einem Gespräch mit MP Stoiber mit, dass Stoiber nunmehr auch eine Änderung des Art. 33 Abs. 5 GG vorschlagen will.
Diese Tatsache hat für das Beamtentum weitreichende Folgen. Erstaunlich ist die Kehrtwende, zumal die Union immer wieder verlautbart hat, dass für sie eine Änderung des Art. 33 Abs. 5 GG nicht in Frage kommt.

Die Halbwertzeit von politischen Aussagen wird immer geringer. Wie weit dieses dann in der Föderalismuskommission gehen wird, bleibt offen.

Zur Erinnerung:

Artikel 33 Grundgesetz [Staatsbürgerliche Gleichstellung der Deutschen, Berufsbeamtentum]

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln.

Euer GdP-Team
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