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Verzögerte Ost-West-Angleichung 2008 und 2009 verfassungswidrig

Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 23.Mai 2017

Potsdam.

Die um 2 Jahre verzögerte Angleichung der Ost- an die Westbesoldung im Jahr 2008 für die Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts war/ist verfassungswidrig; so entschied das Bundesverfassungsgericht zu zwei Klagen betroffener sächsischer Beamter. Der Gesetzgeber muss diesen Verfassungsverstoß bis zum 01.07.2018 beheben. Gleiches fordert die GdP auch für Brandenburg ein.

Beschluss des BVerfG vom 23.05.2017

Erst entscheidet der EuGH und daraufhin das Bundesverwaltungsgericht zur Altersdiskriminierung in der Besoldung aufgrund von Altersstufen. Brandenburg muss an alle Widerspruchsführer Entschädigungen in Höhe von insgesamt ca. 25 Mio. € zahlen. Dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht für Sachsen und Sachsen-Anhalt über das Vorliegen einer nicht amtsangemessenen Besoldung auf Grundlage von 5 Kriterien, die es in 2015 aufgestellt hat. Das Urteil für Brandenburg steht noch aus, wird und kann aber kaum anders lauten.

Im Mai 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht für Sachsen, dass die um 2 Jahre verzögerte Angleichung der Ostbesoldung an das Westniveau für die Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Dem Land Sachsen wird auferlegt, diesen Verfassungsverstoß bis zum 01.07.2018 zu beheben.

Gleiches Recht für alle betroffenen Beamtinnen und Beamten in den neuen Bundesländern!

In allen neuen Ländern wurde die Verschiebung der Angleichung der Ost- an die Westbesoldung von 2008 auf 2010 für die Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts beschlossen. Wenn dieses in Sachsen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dann auch nicht in Brandenburg.


Wir haben den Finanzminister aufgefordert, auch für Brandenburg eine rückwirkende Korrektur dieses Verfassungsverstoßes auf den Weg zu bringen.

Euer GdP Team

Foto Uschi Dreiucker www.pixelio.de
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