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Anhörung zum Polizeibeauftragengesetz im Innenausschus des Landtages Brandenburg

Die Polizei hat ein gutes Beschwerdemanangement - Eines Polizeibeauftragten bedarf es nicht!

In der Anhhörung zum Polizeibeauftragtengesetz im Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landtages Brandenburg gab die GdP ihre Stellungnahme zum geplanten Polizeibeauftragtengesetz ab.

Die Landesvorsitzende der GdP Brandenburg Anita Kirsten machte deutlich, dass die Schaffung eines oder einer Polizeibeauftragten nur zu unnötigen Doppelstrukturen führen werde, da die Polizei bereits über ein sehr gut funktionierendes Beschwerdemanagement verfügt. Etwa die Beschwerdebearbeitung innerhalb der Polizei. Ansprechpartner für Polizeibedienstete gibt es bereits in den Personalräten und in den Gewerkschaften. Darüber hinaus gibt es die speziellen Beauftragten wie Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Ansprechpartner für Vereinbarkeit von Familie und Beruf und vor allem das neu etablierte Konfliktmanagement innerhalb der Brandenburger Polizei. Die GdP sieht hier die Gefahr, dass die der/die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten in Konkurrenz zur Tätigkeit der polizeiinternen Konfliktberatung stehen werde. Der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP Brandenburg, Jörg Göhring brachte noch an, dass im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Gesetz über die oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg die Zusammenarbeit mit den Personalräten ungeklärt sei.

Die Gewerkschaft der Polizei machte noch mal deutlich, dass entgegen den wohlwollenden Worten/ Zeilen zum hohen Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der Politik zu ihrer Polizei der Gesetzentwurf eher Ausdruck von fehlender Kenntnis über Strukturen der Organisation und somit auch polizeilichem Handeln darstellt. Ein Gesetz lex Polizei führt nicht zwingend zu einem Vertrauensverhältnis zwischen Politik und Polizei.

Die komplette Stellungnahme der GdP Brandenburg gibt es hier.
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