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Ich will einer von 300 sein!

Besoldungs- und Versorgungsgesetz/ Nachzahlungsgesetz

Widerspruch gegen meine Besoldung 2017

Potsdam.

Mit dem jetzt verabschiedeten Nachzahlungsgesetz erhalten nur diejenigen Zahlungen für die verfassungswidrige Besoldung in den Jahren 2004 bis 2014, die im jeweiligen Jahr Widerspruch bzw Klage gegen ihre Besoldung erhoben haben; und darüber noch nicht endgültig entschieden ist. Das betrifft lediglich ca. 300 Beamtinnen und Beamte von über 34.000 im Land Brandenburg.

Ich will künftig einer der 300 sein!

Am 29.06.2017 hat der Brandenburger Landtag das Besoldungs- und Versorgungsgesetz einschließlich Nachzahlungsgesetz verabschiedet.
Im Nachzahlungsgesetz ist gesetzlich verankert , dass nur die Kolleginnen und Kollegen rückwirkend Zahlungen aus Besoldungsansprüchen aus der verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung erhalten, die im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren sind. Das sind in Brandenburg ca. 300 Kolleginnen und Kollegen von über 34.000 Beamtinnen und Beamten.

Wir anderen haben auf die Aussage der ZBB vom Februar 2006 vertraut, dass unsere Ansprüche aus der Kürzung der Sonderzuwendung 2004 gewahrt bleiben. Wir wurden gebeten, von weiteren Widersprüchen abzusehen.

Ich möchte nicht wieder zu denen gehören, die ihrem Dienstherrn vertrauen und anschließend bitter enttäuscht werden.

Die Berechnungen des Finanzministeriums, dass 2015, 2016 und mit dem aktuellen Besoldungs-und Versorgungsgesetz auch die Besoldung 2017 verfassungskonform sein soll, sind nur Berechnungen des Finanzministeriums. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich lege am heutigen Tag als ersten Schritt zur Wahrung meiner Ansprüche Widerspruch gegen meine Besoldung 2017 ein.

Muster-Widerspruchsformulare (Besoldung oder Versorgung) können hier als PDF- und auch als Worddatei heruntergeladen werden.
 
   
Euer

Andreas Schuster
GdP Landesbezirksvorsitzender
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