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Umsetzung Entschädigungszahlungen altersdiskriminierende Besoldung

Zahlungen steuerfrei

Potsdam.

Finanzministerium setzt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um

Nach Aufforderung der Gewerkschaft der Polizei bestätigte das Finanzministerium Brandenburg nunmehr, dass es die Entschädigungszahlungen für die altersdiskriminierende Besoldung (bis Ende 2013) nunmehr umsetzt.

Sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Volltext vorliegt, wird für jeden Antragsteller/Widerspruchsführer individuell der Entschädigungsanspruch ermittelt und zur Auszahlung gebracht. Mit dem Vorliegen des Urteils wird im Juni 2017 gerechnet.

Wichtiger Hinweis: Nach übereinstimmender Auffassung zwischen Gewerkschaft der Polizei und Finanzministerium sind die Entschädigungszahlungen für die altersdiskriminierende Besoldung steuerfrei zu zahlen! Das bedeutet,, dass die Zahlung für jeden Monat in Höhe von 100,00 € brutto wie netto erfolgt.

Euer GdP-Team
Foto Uschi Dreiucker www.pixelio.de
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