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Eine Verordnung für das Finanzministerium - Nicht für die Polizei!

Leistungsprämien werden ausgebaut

Potsdam.

Lt. Finanzminister Speer sollen die Chancen der Beamten, bei guter Leistung von Leistungsstufen, Prämien und Zulagen zu profitieren, durch die überarbeitete Verordnung verbessert werden.

2002 wurde die leistungsorientierte Bezahlung von Beamten in Brandenburg eingeführt. In der Polizei des Landes Brandenburg kam sie bisher nicht zur Anwendung.

Sie hätte zu Kürzungen bei Einstellungen und Beförderungen geführt, die es ohnehin zu wenig gibt.

Im Finanzministerium kam dagegen die leistungsorientierte Bezahlung zur Anwendung.

Wie, Herr Speer, sollen in der Polizei die entstehenden Mehrausgaben für leistungsbezogene Komponenten in der Beamtenbesoldung durch Einsparungen an anderen Stellen (des Personalhaushalts) gedeckt werden?

  • Bei einem Besoldungsniveau der Brandenburger Beamtinnen und Beamten, welches deutlich (ca. 5%) unter dem Besoldungsniveau z.B. der Bundesbeamten liegt?
  • Bei Beförderungsmöglichkeiten, die über Jahre auf einem derart niedrigen Niveau sind, dass Leistung nicht entsprechend honoriert werden kann?
  • Bei Auseinanderklaffen von funktionellem und statusrechtlichem Amt für eine Vielzahl unserer Kolleginnen und Kollegen?

Die Gewerkschaft der Polizei fordert:

Statt Verabschiedung unrealistischer Verordnungen Gewährleistung eines angemessenen Besoldungsniveaus für die Beamtinnen und Beamten in Brandenburg.
Vor Einführung von leistungsorientierten Besoldungselementen sind erst die Grundlagen hierfür zu schaffen.

Euer GdP-Team


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