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Anhörung der Gewerkschaften im Landtagsauschuss für Haushalt und Finanzen

Nachzahlungsgesetz

Potsdam.

Die angehörten Vertreter der Gewerkschaften (DBB, Richterbund, freie Richtervereinigung, GdP, GEW, DGB, Deutsche Steuergewerkschaft) haben sich übereinstimmend gegen das Nachzahlungsgesetz ausgesprochen sowie einen Ausgleich für alle Beamtinnen und Beamte gefordert; Gemeindeverband sowie der Landesrechnungshof unterstützten in ihrer Anhörung ebenfalls unsere Position.

Am 15. Juni 2017 fand vor dem Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen eine Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf Besoldung und Versorgung (mit dem umstrittenen Nachzahlungsgesetz) statt.

Der Vorsitzende, Herr Petke, verwies auf das Erfordernis, eine Sondersitzung des Ausschusses durchzuführen, um im Ergebnis der Anhörung zum Gesetz zu beschließen. Diese Sondersitzung soll am nächsten Donnerstag stattfinden.

In der Anhörung wurde mit der Falschaussage des Finanzministers aufgeräumt , die Gewerkschaften waren in die Erarbeitung des Gesetzes mit einbezogen (Gespräch 27.03.2017). Ein Vertreter der Opposition formulierte in Richtung Finanzminister Görke: „Sie können dort nicht eine Bombe zünden und sich dann wundern, dass diese irgendwann hochgeht.“ Ebenfalls wurde aufgeräumt mit der Aussage, dass die 0,5 Prozent Zuschläge eine Ausgleichszahlung für die verfassungswidrige Besoldung in der Vergangenheit sind. Es wurde klar herausgestellt, dass diese lediglich eine Vorsorge darstellen, damit die Besoldung nicht wieder in die Verfassungswidrigkeit abrutscht.

Übereinstimmend seitens der Gewerkschaften und auch des Landesrechnungshofs wurde hervorgehoben, dass amtsangemessene Besoldung nicht heißt, gerade mal so verfassungsgemäß bezahlen.

Die Stellungnahme der GdP mit ihrem Vorschlag zur Lösung des Problems hat in vielen Diskussionsbeiträgen eine erhebliche Rolle gespielt.

Am Ende der Anhörung wurde auf die Möglichkeit verwiesen, den Artikel 5 (Nachzahlungsgesetz) aus dem Gesetzespaket heraus zu nehmen und dann mit einer Zeitvorgabe die Landesregierung zu beauftragen, mit den Gewerkschaften eine Lösung zu vereinbaren.
Befürwortet wurde ebenfalls die Möglichkeit, dass sich die Landesregierung innerhalb einer Woche mit den Gewerkschaften an den Tisch setzt und eine für beide Seiten akzeptable Lösung verhandelt. Diese würde dann im Haushaltsausschuss diskutiert und beschlossen werden. Das hätte den Vorteil, dass das Gesetz insgesamt noch im Juni verabschiedet werden kann.

Wir erwarten von der Landesregierung ein konkretes Gesprächsangebot.

Euer GdP Team
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