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Widersprüche von Beamtinnen und Beamten gegen die Festsetzung des Grundgehalts (Altersdiskriminierung)

Antwort des Innenministeriums zum Verzicht auf Einrede der Verjährung

Potsdam.

Die Gewerkschaft der Polizei hat das Innenministerium angeschrieben und gebeten, gegenüber den Widerspruchsführern den Verzicht auf Einrede der Verjährung zu erklären. Die Antwort des Innenministers liegt uns nunmehr vor.

Wir hatten mit Information vom 27.12.2011 zu den kursierenden Aufrufen, entsprechende Ansprüche geltend zu machen, unsere Position dazu dargelegt..

Unabhängig von dieser Position, dass wir für die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche keine Aussichten auf Erfolg sehen, haben wir das Innenministerium angeschrieben und gebeten, gegenüber den Widerspruchsführern den Verzicht auf Einrede der Verjährung zu erklären. Die Antwort des Innenministers liegt uns nunmehr vor.

Ein genereller Verzicht auf die Einrede der Verjährung gegenüber den Widerspruchsführern kommt für das Innen- sowie Finanzministerium Brandenburg nicht in Frage. Das Einlegen des Widerspruchs führt jedoch bereits für einen bestimmten Zeitraum zur Hemmung einer Verjährung.

Das Ministerium der Finanzen prüft derzeit eine allgemeine Aussetzung der Widerspruchsverfahren bis zum Vorliegen rechtskräftiger obergerichtlicher Entscheidungen.

D.h., dass die Widerspruchsführer nicht damit rechnen müssen, in Kürze entsprechende Widerspruchsbescheide zu erhalten, die dann - bei Ablehnung - den Weg zum Verwaltungsgericht erforderlich machen.


Euer GdP-Team

Das Antwortschreiben des Innenministeriums kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.
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