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Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Altersdiskriminierung wegen Dienstalters- und auch Erfahrungsstufen

Geltendmachung von Ansprüchen

Potsdam.

Bereits im Dezember 2011 und 2012 rief die Gewerkschaft der Polizei ihre Mitglieder auf, Ansprüche auf diskriminierungsfreie Besoldung geltend zu machen. Wir erneuern unseren Aufruf, um unseren Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche wenigstens für 2013 und folgende geltend zu machen. Das Verfahren vor dem EuGH geht in die entscheidende Runde. Am 28. November hat der Generalanwalt Bot seine Schlussanträge vor dem Europäischen Gerichtshof in den dort anhängigen Verfahren zur Altersdiskriminierung von Beamten bei der Besoldung gestellt. Den Tenor der Schlussanträge kann man (sehr verkürzt) in vier Punkten zusammenfassen:

  1. Die (alte) Regelung des Aufstiegs in der Besoldungsgruppe nach Lebensalter ist/war Altersdiskriminierung.
  2. Mit der Überleitung der Bestandsbeamten in das neue System der Erfahrungsstufen wird prinzipiell die frühere Altersdiskriminierung fortgesetzt, da das neue System nicht die absoluten Erfahrungszeiten der Bestandsbeamten berücksichtigt, sondern nur die Erfahrungen ab dem Inkrafttreten in das neue System.
  3. Folgt das Gericht der Empfehlung des Generalanwaltes, so müssen auf diese Art diskriminierte Beamte in dieselbe Besoldungsstufe eingestuft werden wie ein älterer Beamter, der über eine gleichwertige Berufserfahrung verfügt. Im Ergebnis könnte dies bedeuten, dass für jeden Bestandsbeamten eine individuelle Bewertung seiner Erfahrungszeiten und damit seiner Einstufung in das neue System erfolgen müsste.
  4. Wichtig: Kurze Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Zahlungsansprüche für die Vergangenheit sind allerdings grundsätzlich zulässig; d. h. Beamte sollten ihre Ansprüche vor Ablauf des laufenden Haushaltsjahres geltend machen. Ob eine Rückwirkung von 3 Jahren anerkannt wird, ist offen.

Mit einer Entscheidung des EuGH ist in ca. vier bis sechs Monaten zu rechnen. Sollte das Gericht der Empfehlung des Generalanwaltes folgen, so wird dies nach unserer Einschätzung weitreichende Konsequenzen haben. Die Auswirkungen des Urteils werden nicht alleine Berliner Beamte (Ausgangsverfahren) betreffen, sondern alle Länder und den Bund.
 
siehe auch unsere Information vom 3. Dezember 2012

Wir damals noch nicht seinen Anspruch geltend gemacht hatte, kann dieses nun noch für 2013 nachholen. Das Innenministerium hatte auf unsere Nachfrage hin bereits am 17. Januar 2012 erklärt, dass ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung zwar nicht in Frage kommt, aber ein allgemeines Aussetzen der Widerspruchsverfahren (Anträge gelten als Widersprüche) geprüft wird. Wir gehen davon aus, dass noch keine ablehnenden Widerspruchsbescheide gefertigt wurden.

Brandenburg stellt zum 01.01.2014 mit Inkrafttreten des neuen Besoldungs- und Versorgungsgesetzes Brandenburg die Dienstaltersstufen (siehe 1.) auf Erfahrungsstufen (siehe 2.) um.

Der Musterantrag/ -Widerspruch ist bei unseren Kreisgruppen erhältlich bzw. kann im Mitgliederbereich (Login erforderlich) herunter geladen werden.

Euer GdP-Team
Foto: Uschi Dreiucker pixelio.de
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